wie das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) heute mitteilte, können die Hilfsgelder für in
wirtschaftliche Notlage geratene Reisebusunternehmen ab dem 24.07.2020
abgerufen werden.
Die Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim Bundesamt für
Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Die Antragsformulare stehen ab dem
24.07.2020 auf der Internetseite des BAG unter
www.bag.bund.de
zur Verfügung.
Am kommenden Freitag (17.07.2020) wird die Finanzierungsregelung der
Hilfsgelder im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eckpunkte dieser Regelung sind:
- ausgleichbar
sind sogenannte Vorhaltekosten (fortlaufende Tilgungs- und Leasingraten
für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie "Vorleistungskosten",
z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen) - die
Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von
Billigkeitsleistungen gewährt - berücksichtigt
werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder
besser - der
Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit
Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen
RDA Präsident Benedikt Esser: "Wir freuen uns sehr, dass unser
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer seine Zusage umsetzen konnte. Das ist
ein ganz wichtiger Beitrag zur Rettung der Reisebusunternehmen."