Neuling
Danke, Michael,
für Deinen Smily-Unterricht und Deinen Versuch, zwischen Sean und mir wieder gleiche Wellenlänge herzustellen. Aber ebenso, wie ich die deutsche Sprache beherrsche, kann ich Smilies interpretieren.
Z.B. so:
(blau): Zähnefletschen oder Mafioso-Lächeln,
(gelb): freundliches "
Unverständnis
Schalk & Scherz
Freundlichkeit, freundlicher Scherz
....
Unverständnis bis scherzhaft-hämisches Lächeln.
Du darfst mich gerne verbessern, aber vorher nachlesen, wo Sean welchen Smilie gesetzt hat.
O.k., Sean,
ich nehme gerne die Erkärung an, etwas missverstanden zu haben.
Auch Deinen Einwand, Konzessionen zu besitzen, ohne einen Bus zu haben. Du könntest aber - ohne weitere Konzession - einen eigenen Bus haben. Das hat aber nichts mit dem >Selbstständiger Fahrer ohne eig. Fzg.< zu tun, der gar keine Konzession benötigt. Ergo kennen ich keinen "Fahrer mit Konzession". Es sei denn, er besitzt, wie Du, eine Konzession, die ihm den Einsatz eigener Busse erlaubt, ihn aber nicht dazu zwingt; er kann sich als Fahrer betätigen - ohne eigenen Bus. Demgemäß wäre der Thema-Eröffner "Busunternehmer, der lieber keinen eigenen Bus unterhält und sich lieber als Fahrer verdingt". Nur: er hat sich bis jetzt nicht erklärt.
Wäre dem aber so, hätte er dem "selbstständigen Fahrer ohne eig. Fzg." gegenüber den Vorteil, dass seine Auftraggeber die Rentenmafia und "Scheinselbstständigkeit" nicht fürchten müssen (wenn Auftragvergabe/-annahme ein bestimmtes Abwicklungsprozedere erfüllen).
Also: Trotz aller Diskussionen (inkl. eingetretener Missverständnisse) sind wir noch nicht zu einer finalen Erklärung des "Fahrer mit Konzession" gelangt. Ich glaube, wir sollten uns jetzt mit Ruhe wappnen und abwarten, wie sich der Fragesteller erklärt. Nur er kennt die Antwort.
fahrermangel.de
unregistriert
also Leute, vielen Dank für die rege Beteiligung am Rätsel![]()
nein, als Rätsel wollte ich meine Beitrag nicht einstellen.
Also, ich habe eine Genehmigung, habe keinen eigenen Omnibus(zu teuer), und habe auch ein Gewerbe angemeldet. Dieses Gewerbe betreibe ich Nebenberuflich, weil ich Hauptberuflich was anderes mache aber sehr sehr gerne Bus fahre!
Durch die Gewerbeanmeldung habe ich keine Probleme mit der Rentenversicherung.
Achja, Nahe der Grenze zu Österreich sagt man zur Genehmigung auch Konzession![]()
Exakt, Michael....
Ich glaube, das ist es, was Buslotse interessiert hatte...
Ich Glaube Josef lacht sich zu Tote hierOkay: Genehmigung vorhanden.
Wofür?
Gemäß PBefG für
- Verkehr mit Mietomnibussen
- Linienverkehr
- Ferienziel- Reiseverkehr
- Verkehr mit Mietwagen und/oder Taxi
Gewerbe angemeldet:
Als was?
- Omnibusbetrieb
- Mietwagenbetrieb
- Kraftfahrer (mit oder ohne eigenes Fahrzeug)
Thema Rentenversicherung (falls Gewerbeanmeldung als Kraftfahrer):
- Statusfeststellung der Rentenversicherung (Clearingstelle) vorhanden?
Ich glaube, das ist es, was Buslotse interessiert hatte...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sean« (10. Juli 2013, 19:28)
Wo hat sich @Josef erklärt?
Ich Glaube Josef lacht sich zu Tote hierer hat alles notwendige gesagt
...
Grüße
Sean
Wer sucht Busfahrer an Wochenenden für gelegentliche Fahrten für Vereine, Fanclubs oder Ausflugsfahrten?
... Fahrer mit Konzession ...
Raum Landkreis Traunstein / BGL..
0151 11526707
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
In der Busbranche gibt es NUR den PBefG Genehmigung (Konzession). d.h. Josef MUSS von einen PBefG Genehmigung sprechen weil es nichts anders gibt.Wo hat sich @Josef erklärt?
Ich Glaube Josef lacht sich zu Tote hierer hat alles notwendige gesagt
...
Grüße
Sean
Wer sucht Busfahrer an Wochenenden für gelegentliche Fahrten für Vereine, Fanclubs oder Ausflugsfahrten?
... Fahrer mit Konzession ...
Raum Landkreis Traunstein / BGL..
0151 11526707
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich lese da zunächst die Eröffnungsfrage "... Fahrer mit Konzession ...",
dann
"also Leute, vielen Dank für die rege Beteiligung am Rätsel![]()
nein, als Rätsel wollte ich meine Beitrag nicht einstellen.
Also, ich habe eine Genehmigung, [welche denn?*] habe keinen eigenen Omnibus(zu teuer), und habe auch ein Gewerbe [welches?*] angemeldet. Dieses Gewerbe betreibe ich Nebenberuflich, weil ich Hauptberuflich was anderes mache aber sehr sehr gerne Bus fahre!
Durch die Gewerbeanmeldung habe ich keine Probleme mit der Rentenversicherung.
Achja, Nahe der Grenze zu Österreich sagt man zur Genehmigung auch Konzession"
*Diese "Rätsellösung" eröffnet gleich neue Rätsel, s.o. Dass @Josef keine Probleme mit der Rentenmafia hat, glaube ich. Die hat nämlich seine Auftraggeber.
Wo, lieber Sean, siehst zu erklärende Antwortn von Josef?
fahrermangel.de
unregistriert
Eine Busfahrer der einen PBefG Genehmigung besitzt (die meisten Genehmigungs besiter haben auch den Busführesrchein) darf ohne weiteres für anderen Unternehmer auf Rechnung fahren. Damit ist Rechstssicherheit für den Auftraggeber gegeben.
Ich sehe keine Rätsel und ich habe keinen Grund Josef nicht zu glauben.
Wer einen PBefG Genehmigung besitzt ist einen Unternehmer der qualifiziert und berechtigt ist gewerbliche Personenbeförderung durchzuführen (sonst bekommt er keine Genehmigung) mit oder ohne eigene Fahrzeuge. Diese Unternehmer sind auch berechtigt ihre Personal (Mitarbeiter oder sich selbst) vorübergehend an dritten (fremd Unternehmer) zu überlassen bzw. Aufträge zu übernehmen auch ohne Fahrzeuge.
Eine Busfahrer der einen PBefG Genehmigung besitzt (die meisten Genehmigungs besiter haben auch den Busführesrchein) darf ohne weiteres für anderen Unternehmer auf Rechnung fahren. Damit ist Rechstssicherheit für den Auftraggeber gegeben.
Ich sehe keine Rätsel und ich habe keinen Grund Josef nicht zu glauben.
Hallo Sean,
und genau da liegst du falsch!
Sobald er kein eigenes Fahrzeug hat, braucht er die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (Clearingstelle der DRV) um "auf Rechnung" bei anderen Unternehmen fahren zu können, ohne dass die Auftraggeber Probleme mit der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu befürchten haben.
Ich selbst bin z.B. bei der DRV sogar als pflichtversichert registriert - das heißt: im Gegensatz zu den meisten Selbständigen zahle ich sogar regelmäßig meine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (und Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung...) ein, darf laut DRV aber trotzdem nicht auf Rechnung fahren, sofern ich nicht sozialversicherungspflichtig angestellt bin. Eine PBefG-Konzession ändert daran überhaupt nichts.
Es fällt zwar sehr schwer, das alles zu verstehen - ändert aber nichts an der Einstellung der DRV: Kein eigenes Fahrzeug = nicht selbständig als Kraftfahrer. Also nur im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnissen (voll oder Minijob) möglich, wenn man jeglichem Stress aus dem weg gehen möchte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sean« (11. Juli 2013, 11:08)
fahrermangel.de
unregistriert
Es hat nichts mit selbständige Kraftfahrer zu tun, es handelt sich um einen Geschäft zwischen zwei (qualifizierte) Unternehmen
Grüße
Sean
Die DRV argumentiert mit "Scheinselbständigkeit", wer eine PBefG Genehmigung hat ist selbstständig sonst bekommt er keine Genehmigung.
Es hat nichts mit selbständige Kraftfahrer zu tun, es handelt sich um einen Geschäft zwischen zwei (qualifizierte) Unternehmen
Grüße
Sean
Und genau DAS sieht die DRV eben anders.
Personenverkehrsrechtlich kein Problem: völlig richtig!
Sozialversicherungsrechtlich aber sehr wohl ein Problem!
Leider...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sean« (11. Juli 2013, 14:18)
fahrermangel.de
unregistriert
Die DRV argumentiert mit "Scheinselbständigkeit", wer eine PBefG Genehmigung hat ist selbstständig sonst bekommt er keine Genehmigung.
Selbständige Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug (und ohne weitere Qualifikation) wird öfter als "Scheinselbständig" bezeichnet, Ich spreche von Personenbeförderungs-Unternehmer mit Konzession und das ist definitive keine Scheinselbständigkeit.
Lese mal der erste paragraph.
http://www.duesseldorf.ihk.de/linkablebl…31CB47478.repl2
Zitat
Personenbeförderung - Omnibusfahrer
"Omnibusfahrer, die keine eigenen Busse besitzen, jedoch für Busunternehmen Linienfahrten, Reiserouten, Schulfahrten etc. ausführen, sind auf Grund
der damit verbundenen Eingliederung in die Betriebsorganisation des Busunternehmens und der persönlichen Abhängigkeit hinsichtlich Zeit, Dauer,
Ort und Art der Arbeitsausführung als Arbeitnehmer zu beurteilen".
fahrermangel.de
unregistriert
Der Zitat spricht vom "Omnibusfahrer" Ich spreche vom Personebeförderungsunmternehmer, eine riesige Unterschied.
http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/autou…Kraftfahrer.pdf
Kannst bei mir anrufen, sonst drehen wir hier nur im Kreis
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Deine Problem habe nichts mit der Situation die Ich beschreiben habe gemeinsam. oder hast du einen Konzession zur Personenbeförderung?Der Zitat spricht vom "Omnibusfahrer" Ich spreche vom Personebeförderungsunmternehmer, eine riesige Unterschied.
http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/autou…Kraftfahrer.pdf
Kannst bei mir anrufen, sonst drehen wir hier nur im Kreis
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Daran, dass wir uns im Kreis drehen, würde auch ein Anruf nichts ändern.
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Hier steht DEINE MEINUNG gegen die Aussage der DRV in mehreren direkten Gesprächen und Schriftwechseln mit mir.
Und wenn mir eine klare Aussage der betreffenden Behörde vorliegt, verzeihst du mir sicherlich, dass mir deine Meinung ziemlich egal sein muss (auch wenn ich sie eigentlich liebend gerne teilen würde).
Die Realität hat leider nichts mit Logik zu tun.
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fahrermangel.de
unregistriert
Lese den Urteil und ist es klar warum der Fahrer als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer eingestuft worden ist. Vertragsgestaltung ist alles.Gleicher Fall aus dem Lkw-Bereich:
"Fahrer" hat Konzession und angemeldetes Gewerbe, aber kein eigenes Fahrzeug (mehr).
Urteil: sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer!
Link dazu:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/por…aramfromHL=true
Und nun???
fahrermangel.de
unregistriert
Menschskind(er), Ihr seid das typische Beispiel für aneinander-vorbei-reden.
Der Eine spricht vom konzessionspflichtigen Gewerbe/Unternehmer (lt. Sean "ordentlicher Unternehmer"), dessen Konzessionen z.B. wg. seiner eigenen Fahrzeugen nötig sind,
der Andere vom nicht konzessionsfähigen Gewerbe/Unternehmer (auch er ist ordentlicher [Einzel-]unternehmr) des "selbständigen Fahrer ohne eig. Fzg.".
Wie soll das gehen: XXX selbstständige Aushilfsfahrer werden zusätzlich benötigt, aber allenfalls X davon verfügen über den DRMafia-Perilschein?...
Fakt ist: wer heute einen Fahrer (ohne eigenes Fahrzeug) auf Rechnung fahren lässt, der sollte sich die Statusfeststellung der DRV vorlegen lassen, in der die Tätigkeit als Kraftfahrer beschrieben ist.
...