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Josef

Neuling

Beiträge: 3

Bustreff Mitglied

Wohnort: 83416 Saaldorf-Surheim

21

Dienstag, 9. Juli 2013, 19:50

Danke, Michael,
für Deinen Smily-Unterricht und Deinen Versuch, zwischen Sean und mir wieder gleiche Wellenlänge herzustellen. Aber ebenso, wie ich die deutsche Sprache beherrsche, kann ich Smilies interpretieren.
Z.B. so:
:D (blau): Zähnefletschen oder Mafioso-Lächeln,
:D (gelb): freundliches "
;( Unverständnis
;) Schalk & Scherz
:) Freundlichkeit, freundlicher Scherz
.... Unverständnis bis scherzhaft-hämisches Lächeln.
Du darfst mich gerne verbessern, aber vorher nachlesen, wo Sean welchen Smilie gesetzt hat.

O.k., Sean,
ich nehme gerne die Erkärung an, etwas missverstanden zu haben.
Auch Deinen Einwand, Konzessionen zu besitzen, ohne einen Bus zu haben. Du könntest aber - ohne weitere Konzession - einen eigenen Bus haben. Das hat aber nichts mit dem >Selbstständiger Fahrer ohne eig. Fzg.< zu tun, der gar keine Konzession benötigt. Ergo kennen ich keinen "Fahrer mit Konzession". Es sei denn, er besitzt, wie Du, eine Konzession, die ihm den Einsatz eigener Busse erlaubt, ihn aber nicht dazu zwingt; er kann sich als Fahrer betätigen - ohne eigenen Bus. Demgemäß wäre der Thema-Eröffner "Busunternehmer, der lieber keinen eigenen Bus unterhält und sich lieber als Fahrer verdingt". Nur: er hat sich bis jetzt nicht erklärt.
Wäre dem aber so, hätte er dem "selbstständigen Fahrer ohne eig. Fzg." gegenüber den Vorteil, dass seine Auftraggeber die Rentenmafia und "Scheinselbstständigkeit" nicht fürchten müssen (wenn Auftragvergabe/-annahme ein bestimmtes Abwicklungsprozedere erfüllen).
Also: Trotz aller Diskussionen (inkl. eingetretener Missverständnisse) sind wir noch nicht zu einer finalen Erklärung des "Fahrer mit Konzession" gelangt. Ich glaube, wir sollten uns jetzt mit Ruhe wappnen und abwarten, wie sich der Fragesteller erklärt. Nur er kennt die Antwort.


also Leute, vielen Dank für die rege Beteiligung am Rätsel ;)
nein, als Rätsel wollte ich meine Beitrag nicht einstellen.
Also, ich habe eine Genehmigung, habe keinen eigenen Omnibus(zu teuer), und habe auch ein Gewerbe angemeldet. Dieses Gewerbe betreibe ich Nebenberuflich, weil ich Hauptberuflich was anderes mache aber sehr sehr gerne Bus fahre!
Durch die Gewerbeanmeldung habe ich keine Probleme mit der Rentenversicherung.
Achja, Nahe der Grenze zu Österreich sagt man zur Genehmigung auch Konzession :)
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fahrermangel.de

unregistriert

22

Dienstag, 9. Juli 2013, 20:57



also Leute, vielen Dank für die rege Beteiligung am Rätsel ;)
nein, als Rätsel wollte ich meine Beitrag nicht einstellen.
Also, ich habe eine Genehmigung, habe keinen eigenen Omnibus(zu teuer), und habe auch ein Gewerbe angemeldet. Dieses Gewerbe betreibe ich Nebenberuflich, weil ich Hauptberuflich was anderes mache aber sehr sehr gerne Bus fahre!
Durch die Gewerbeanmeldung habe ich keine Probleme mit der Rentenversicherung.
Achja, Nahe der Grenze zu Österreich sagt man zur Genehmigung auch Konzession :)


Okay: Genehmigung vorhanden.
Wofür?
Gemäß PBefG für
- Verkehr mit Mietomnibussen
- Linienverkehr
- Ferienziel- Reiseverkehr
- Verkehr mit Mietwagen und/oder Taxi

Gewerbe angemeldet:
Als was?
- Omnibusbetrieb
- Mietwagenbetrieb
- Kraftfahrer (mit oder ohne eigenes Fahrzeug)

Thema Rentenversicherung (falls Gewerbeanmeldung als Kraftfahrer):
- Statusfeststellung der Rentenversicherung (Clearingstelle) vorhanden?

Ich glaube, das ist es, was Buslotse interessiert hatte...
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23

Dienstag, 9. Juli 2013, 22:11

...
Ich glaube, das ist es, was Buslotse interessiert hatte...
Exakt, Michael.
Aber es ist wohl "hatte" durch "hätte" zu ersetzen, denn, wie Du feststellst, wir wissen's immer noch nicht. Jetzt geht's wohl in die zweite Runde, damit diesmal Deine Fragen beantwortet werden. Und dabei ist wohl schittegal, ob man's nun Genehmigung nennt oder Konzession, was der selbstständige Fahrer ohne Fzg. gar nicht braucht, Josef aber hat.
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)
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24

Mittwoch, 10. Juli 2013, 10:08


Okay: Genehmigung vorhanden.
Wofür?
Gemäß PBefG für
- Verkehr mit Mietomnibussen
- Linienverkehr
- Ferienziel- Reiseverkehr
- Verkehr mit Mietwagen und/oder Taxi

Gewerbe angemeldet:
Als was?
- Omnibusbetrieb
- Mietwagenbetrieb
- Kraftfahrer (mit oder ohne eigenes Fahrzeug)

Thema Rentenversicherung (falls Gewerbeanmeldung als Kraftfahrer):
- Statusfeststellung der Rentenversicherung (Clearingstelle) vorhanden?

Ich glaube, das ist es, was Buslotse interessiert hatte...
Ich Glaube Josef lacht sich zu Tote hier er hat alles notwendige gesagt


Es ist möglich eine PBefG Genehmigung ohne eigene KOM aber nur für Ferienzielverkehr, diese Genehmigung ist Voraussetzung als Busreiseveranstalter tätig zu werden. Die Bedingung dafür sind genau so wie bei einem Busunternehmer (Fach und Sachverstand, Unbedenklichkeitsbeweis und Bonität etc..) und die eingesetzten Busse kommen von einen Busunternehmer mit Genehmigung für Verkehr mit Mietomnibussen.


Auf der Gewerbeanmeldung kann viel mögliches stehen, ist aber unerheblich. Wer eine PBefG Genehmigung erteilt bekommt Ist ohne zweifel ein "Unternehmer" und braucht keine Bescheid von der LVA.


@Buslotse,


Du hast der Situation nicht richtig erkannt, eine selbständige Fahrer braucht keine Konzession aber dann eine Gewerbeanmeldung und LVA Bescheinigung bzw. eine Bescheinigung der selbständikeit bzw. der Unternehmertum. Hat der Fahrer einen PBefG Genehmigung (Konzession) dann ist er per Definition ein Unternehmer und braucht so was nicht.


Grüße


Sean

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sean« (10. Juli 2013, 19:28)

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25

Mittwoch, 10. Juli 2013, 19:58


Ich Glaube Josef lacht sich zu Tote hier er hat alles notwendige gesagt

...

Grüße


Sean
Wo hat sich @Josef erklärt?
Wer sucht Busfahrer an Wochenenden für gelegentliche Fahrten für Vereine, Fanclubs oder Ausflugsfahrten?
... Fahrer mit Konzession ...
Raum Landkreis Traunstein / BGL..

0151 11526707
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich lese da zunächst die Eröffnungsfrage "... Fahrer mit Konzession ...",
dann
"also Leute, vielen Dank für die rege Beteiligung am Rätsel ;)
nein, als Rätsel wollte ich meine Beitrag nicht einstellen.
Also, ich habe eine Genehmigung,
[welche denn?*] habe keinen eigenen Omnibus(zu teuer), und habe auch ein Gewerbe [welches?*] angemeldet. Dieses Gewerbe betreibe ich Nebenberuflich, weil ich Hauptberuflich was anderes mache aber sehr sehr gerne Bus fahre!
Durch die Gewerbeanmeldung habe ich keine Probleme mit der Rentenversicherung.
Achja, Nahe der Grenze zu Österreich sagt man zur Genehmigung auch Konzession :)
"
*Diese "Rätsellösung" eröffnet gleich neue Rätsel, s.o. Dass @Josef keine Probleme mit der Rentenmafia hat, glaube ich. Die hat nämlich seine Auftraggeber.

Wo, lieber Sean, siehst zu erklärende Antwortn von Josef?
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)
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26

Donnerstag, 11. Juli 2013, 09:17


Ich Glaube Josef lacht sich zu Tote hier er hat alles notwendige gesagt

...

Grüße


Sean
Wo hat sich @Josef erklärt?
Wer sucht Busfahrer an Wochenenden für gelegentliche Fahrten für Vereine, Fanclubs oder Ausflugsfahrten?
... Fahrer mit Konzession ...
Raum Landkreis Traunstein / BGL..

0151 11526707
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich lese da zunächst die Eröffnungsfrage "... Fahrer mit Konzession ...",
dann
"also Leute, vielen Dank für die rege Beteiligung am Rätsel ;)
nein, als Rätsel wollte ich meine Beitrag nicht einstellen.
Also, ich habe eine Genehmigung,
[welche denn?*] habe keinen eigenen Omnibus(zu teuer), und habe auch ein Gewerbe [welches?*] angemeldet. Dieses Gewerbe betreibe ich Nebenberuflich, weil ich Hauptberuflich was anderes mache aber sehr sehr gerne Bus fahre!
Durch die Gewerbeanmeldung habe ich keine Probleme mit der Rentenversicherung.
Achja, Nahe der Grenze zu Österreich sagt man zur Genehmigung auch Konzession :)
"
*Diese "Rätsellösung" eröffnet gleich neue Rätsel, s.o. Dass @Josef keine Probleme mit der Rentenmafia hat, glaube ich. Die hat nämlich seine Auftraggeber.

Wo, lieber Sean, siehst zu erklärende Antwortn von Josef?
In der Busbranche gibt es NUR den PBefG Genehmigung (Konzession). d.h. Josef MUSS von einen PBefG Genehmigung sprechen weil es nichts anders gibt.

Eine Busfahrer der einen PBefG Genehmigung besitzt (die meisten Genehmigungs besiter haben auch den Busführesrchein) darf ohne weiteres für anderen Unternehmer auf Rechnung fahren. Damit ist Rechstssicherheit für den Auftraggeber gegeben.

Ich sehe keine Rätsel und ich habe keinen Grund Josef nicht zu glauben.
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fahrermangel.de

unregistriert

27

Donnerstag, 11. Juli 2013, 10:24


Eine Busfahrer der einen PBefG Genehmigung besitzt (die meisten Genehmigungs besiter haben auch den Busführesrchein) darf ohne weiteres für anderen Unternehmer auf Rechnung fahren. Damit ist Rechstssicherheit für den Auftraggeber gegeben.

Ich sehe keine Rätsel und ich habe keinen Grund Josef nicht zu glauben.


Hallo Sean,

und genau da liegst du falsch!
Sobald er kein eigenes Fahrzeug hat, braucht er die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (Clearingstelle der DRV) um "auf Rechnung" bei anderen Unternehmen fahren zu können, ohne dass die Auftraggeber Probleme mit der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu befürchten haben.

Ich selbst bin z.B. bei der DRV sogar als pflichtversichert registriert - das heißt: im Gegensatz zu den meisten Selbständigen zahle ich sogar regelmäßig meine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (und Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung...) ein, darf laut DRV aber trotzdem nicht auf Rechnung fahren, sofern ich nicht sozialversicherungspflichtig angestellt bin. Eine PBefG-Konzession ändert daran überhaupt nichts.

Es fällt zwar sehr schwer, das alles zu verstehen - ändert aber nichts an der Einstellung der DRV: Kein eigenes Fahrzeug = nicht selbständig als Kraftfahrer. Also nur im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnissen (voll oder Minijob) möglich, wenn man jeglichem Stress aus dem weg gehen möchte.
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28

Donnerstag, 11. Juli 2013, 11:02


Eine Busfahrer der einen PBefG Genehmigung besitzt (die meisten Genehmigungs besiter haben auch den Busführesrchein) darf ohne weiteres für anderen Unternehmer auf Rechnung fahren. Damit ist Rechstssicherheit für den Auftraggeber gegeben.

Ich sehe keine Rätsel und ich habe keinen Grund Josef nicht zu glauben.


Hallo Sean,

und genau da liegst du falsch!
Sobald er kein eigenes Fahrzeug hat, braucht er die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (Clearingstelle der DRV) um "auf Rechnung" bei anderen Unternehmen fahren zu können, ohne dass die Auftraggeber Probleme mit der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu befürchten haben.

Ich selbst bin z.B. bei der DRV sogar als pflichtversichert registriert - das heißt: im Gegensatz zu den meisten Selbständigen zahle ich sogar regelmäßig meine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (und Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung...) ein, darf laut DRV aber trotzdem nicht auf Rechnung fahren, sofern ich nicht sozialversicherungspflichtig angestellt bin. Eine PBefG-Konzession ändert daran überhaupt nichts.

Es fällt zwar sehr schwer, das alles zu verstehen - ändert aber nichts an der Einstellung der DRV: Kein eigenes Fahrzeug = nicht selbständig als Kraftfahrer. Also nur im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnissen (voll oder Minijob) möglich, wenn man jeglichem Stress aus dem weg gehen möchte.
Wer einen PBefG Genehmigung besitzt ist einen Unternehmer der qualifiziert und berechtigt ist gewerbliche Personenbeförderung durchzuführen (sonst bekommt er keine Genehmigung) mit oder ohne eigene Fahrzeuge. Diese Unternehmer sind auch berechtigt ihre Personal (Mitarbeiter oder sich selbst) vorübergehend an dritten (fremd Unternehmer) zu überlassen bzw. Aufträge zu übernehmen auch ohne Fahrzeuge.

Es hat nichts mit selbständige Kraftfahrer zu tun, es handelt sich um einen Geschäft zwischen zwei (qualifizierte) Unternehmen

Grüße

Sean

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sean« (11. Juli 2013, 11:08)

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fahrermangel.de

unregistriert

29

Donnerstag, 11. Juli 2013, 12:46



Es hat nichts mit selbständige Kraftfahrer zu tun, es handelt sich um einen Geschäft zwischen zwei (qualifizierte) Unternehmen

Grüße

Sean


Und genau DAS sieht die DRV eben anders.

Personenverkehrsrechtlich kein Problem: völlig richtig!
Sozialversicherungsrechtlich aber sehr wohl ein Problem!

Leider...
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30

Donnerstag, 11. Juli 2013, 14:01



Es hat nichts mit selbständige Kraftfahrer zu tun, es handelt sich um einen Geschäft zwischen zwei (qualifizierte) Unternehmen

Grüße

Sean


Und genau DAS sieht die DRV eben anders.

Personenverkehrsrechtlich kein Problem: völlig richtig!
Sozialversicherungsrechtlich aber sehr wohl ein Problem!

Leider...
Die DRV argumentiert mit "Scheinselbständigkeit", wer eine PBefG Genehmigung hat ist selbstständig sonst bekommt er keine Genehmigung.

Selbständige Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug (und ohne weitere Qualifikation) wird öfter als "Scheinselbständig" bezeichnet, Ich spreche von Personenbeförderungs-Unternehmer mit Konzession und das ist definitive keine Scheinselbständigkeit.


Lese mal der erste paragraph.

http://www.duesseldorf.ihk.de/linkablebl…31CB47478.repl2

oder noch besser

http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/autou…Kraftfahrer.pdf

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sean« (11. Juli 2013, 14:18)

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fahrermangel.de

unregistriert

31

Donnerstag, 11. Juli 2013, 14:12

Die DRV argumentiert mit "Scheinselbständigkeit", wer eine PBefG Genehmigung hat ist selbstständig sonst bekommt er keine Genehmigung.

Selbständige Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug (und ohne weitere Qualifikation) wird öfter als "Scheinselbständig" bezeichnet, Ich spreche von Personenbeförderungs-Unternehmer mit Konzession und das ist definitive keine Scheinselbständigkeit.


Lese mal der erste paragraph.

http://www.duesseldorf.ihk.de/linkablebl…31CB47478.repl2


Dann lies du mal auf Seite 2 den dritten Absatz:

Zitat

Personenbeförderung - Omnibusfahrer
"Omnibusfahrer, die keine eigenen Busse besitzen, jedoch für Busunternehmen Linienfahrten, Reiserouten, Schulfahrten etc. ausführen, sind auf Grund
der damit verbundenen Eingliederung in die Betriebsorganisation des Busunternehmens und der persönlichen Abhängigkeit hinsichtlich Zeit, Dauer,
Ort und Art der Arbeitsausführung als Arbeitnehmer zu beurteilen".


Nochmal:
Mein Status als Selbständiger ist ebenfalls festgestellt und anerkannt. Für alle meine Tätigkeiten kann und darf ich Rechnungen schreiben und bezahle dafür auch anteilig meine Beiträge.
Möchte ich jedoch hier und da mal Bus fahren, so darf ich das NICHT gegen Rechnungsstellung tun, da dies seitens der DRV nicht akzeptiert wird.

Bei der Betrachtung der DRV kommt es NICHT darauf an, was man ist oder sonst so tut - es wird immer die jeweilige Tätigkeit getrennt betrachtet.
"Bus fahren auf Rechnung" wird zunächst einmal IMMER als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angesehen, solange keine andere Statusfeststellung der DRV getroffen wurde, oder eben eigene Fahrzeuge vorhanden sind.

Folge:
Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle beantragen - und dann abwarten...
Ohne dieses läuft der Auftraggeber Gefahr, Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen zu müssen.

Glaub's mir einfach: ich kämpfe seit über einen Jahr mit dem Laden...
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32

Donnerstag, 11. Juli 2013, 14:23

Der Zitat spricht vom "Omnibusfahrer" Ich spreche vom Personebeförderungsunmternehmer, eine riesige Unterschied.


http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/autou…Kraftfahrer.pdf


Kannst bei mir anrufen, sonst drehen wir hier nur im Kreis
;(

:D
:D
:D

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fahrermangel.de

unregistriert

33

Donnerstag, 11. Juli 2013, 14:28

Der Zitat spricht vom "Omnibusfahrer" Ich spreche vom Personebeförderungsunmternehmer, eine riesige Unterschied.


http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/autou…Kraftfahrer.pdf


Kannst bei mir anrufen, sonst drehen wir hier nur im Kreis
;(

:D
:D
:D



Daran, dass wir uns im Kreis drehen, würde auch ein Anruf nichts ändern.
;)
Hier steht DEINE MEINUNG gegen die Aussage der DRV in mehreren direkten Gesprächen und Schriftwechseln mit mir.

Und wenn mir eine klare Aussage der betreffenden Behörde vorliegt, verzeihst du mir sicherlich, dass mir deine Meinung ziemlich egal sein muss (auch wenn ich sie eigentlich liebend gerne teilen würde).
Die Realität hat leider nichts mit Logik zu tun.
:(
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34

Donnerstag, 11. Juli 2013, 15:35

Der Zitat spricht vom "Omnibusfahrer" Ich spreche vom Personebeförderungsunmternehmer, eine riesige Unterschied.


http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/autou…Kraftfahrer.pdf


Kannst bei mir anrufen, sonst drehen wir hier nur im Kreis
;(

:D
:D
:D



Daran, dass wir uns im Kreis drehen, würde auch ein Anruf nichts ändern.
;)
Hier steht DEINE MEINUNG gegen die Aussage der DRV in mehreren direkten Gesprächen und Schriftwechseln mit mir.

Und wenn mir eine klare Aussage der betreffenden Behörde vorliegt, verzeihst du mir sicherlich, dass mir deine Meinung ziemlich egal sein muss (auch wenn ich sie eigentlich liebend gerne teilen würde).
Die Realität hat leider nichts mit Logik zu tun.
:(
Deine Problem habe nichts mit der Situation die Ich beschreiben habe gemeinsam. oder hast du einen Konzession zur Personenbeförderung?

Wenn nicht bist du einen Selbstständiger der auch als Busfahrer auf Rechnung arbeiten willst, diese Tätigkeit wird öfters als "abhängige Arbeit" eingestuft und unterliegt der Soz.V.Pflicht.

Ein konzessionierte Unternehmer darf einen Auftrag übernehmen und Fremdmittel einsetzen
,
der Wortlaut des Vertrags, ABG'S bzw. Posten auf der Rechnung sind auch mit entscheidend ob es um selbständige oder abhängige Arbeit handelt.
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fahrermangel.de

unregistriert

35

Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:30

Gleicher Fall aus dem Lkw-Bereich:

"Fahrer" hat Konzession und angemeldetes Gewerbe, aber kein eigenes Fahrzeug (mehr).

Urteil: sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer!

Link dazu:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/por…aramfromHL=true

Und nun???
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36

Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:59

Gleicher Fall aus dem Lkw-Bereich:

"Fahrer" hat Konzession und angemeldetes Gewerbe, aber kein eigenes Fahrzeug (mehr).

Urteil: sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer!

Link dazu:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/por…aramfromHL=true

Und nun???
Lese den Urteil und ist es klar warum der Fahrer als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer eingestuft worden ist. Vertragsgestaltung ist alles.
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37

Freitag, 12. Juli 2013, 08:34

Menschskind(er), Ihr seid das typische Beispiel für aneinander-vorbei-reden.
Der Eine spricht vom konzessionspflichtigen Gewerbe/Unternehmer (lt. Sean "ordentlicher Unternehmer"), dessen Konzessionen z.B. wg. seiner eigenen Fahrzeugen nötig sind,
der Andere vom nicht konzessionsfähigen Gewerbe/Unternehmer (auch er ist ordentlicher [Einzel-]unternehmr) des "selbständigen Fahrer ohne eig. Fzg.".
Bei Eurem (fruchtlosen) Im-Kreise-Drehen (weil Sinn in die Rechtsprechung bringen zu wollen, unmöglich ist) bleibt festzustellen, dass wir noch immer nicht erfahren haben, über weclche "Konzession" @Josef denn nun verfügt. Nur er kann der zwar äußerst interessenten und spannenden, aber letztendlich fruchtlos bleibenden Diskussion ein Ende setzen, indem er die längst gestellte Frage endlich beantwortet.
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)
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fahrermangel.de

unregistriert

38

Freitag, 12. Juli 2013, 09:26

Menschskind(er), Ihr seid das typische Beispiel für aneinander-vorbei-reden.
Der Eine spricht vom konzessionspflichtigen Gewerbe/Unternehmer (lt. Sean "ordentlicher Unternehmer"), dessen Konzessionen z.B. wg. seiner eigenen Fahrzeugen nötig sind,
der Andere vom nicht konzessionsfähigen Gewerbe/Unternehmer (auch er ist ordentlicher [Einzel-]unternehmr) des "selbständigen Fahrer ohne eig. Fzg.".


Dummerweise reden wir eben NICHT von unterschiedlichen Fällen.
Wir reden beide von dem, der eine "Konzession" = Genehmigung gemäß PBefG (im Beispiel mit dem Lkw-Urteil die vergleichbare Genehmigung nach GüKG) besitzt.

Denn die alleine reicht eben laut DRV auch nicht. Da kann Sean seine Verträge solange gestalten wie er will: kommt die DRV dahinter, wird sie zunächst mal eine schöne Nachzahlung verlangen, gegen welche dann gerne geklagt werden darf.
Ausgang ungewiss.

Fakt ist: wer heute einen Fahrer (ohne eigenes Fahrzeug) auf Rechnung fahren lässt, der sollte sich die Statusfeststellung der DRV vorlegen lassen, in der die Tätigkeit als Kraftfahrer beschrieben ist.
Eine Genehmigung nach PBefG + Gewerbeanmeldung wird der DRV im Zweifel nicht ausreichen.
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39

Freitag, 12. Juli 2013, 16:47

...
Fakt ist: wer heute einen Fahrer (ohne eigenes Fahrzeug) auf Rechnung fahren lässt, der sollte sich die Statusfeststellung der DRV vorlegen lassen, in der die Tätigkeit als Kraftfahrer beschrieben ist.
...
Wie soll das gehen: XXX selbstständige Aushilfsfahrer werden zusätzlich benötigt, aber allenfalls X davon verfügen über den DRMafia-Perilschein?
Das wird wohl noch "heiter" werden, wenn der/die 'Busunternehmer in Fahrernot' dann lieber den Bus stehen lassen und Konventionalstrafe zahlen, weil keiner der greifbaren Selbstständigen über den Persilschein verfügt. Wenn es sich bei dem "Selbstständigen ohne" tatsächlich um eine Eintagsfliege handelt, kann die Strafe bei Ertapptwerden geringer sein. Was aber, wenn es sich um einen "wiederkehrenden Selbstständigen" handelt, der zwar öfter ´mal temporär an das Betriebsgefüge andockt - nicht inkludiert wird, eben nur andockt und zwischendurch ´was anderes treibt? (Andere BU unglücklich macht :rolleyes:)
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
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(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)
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40

Freitag, 12. Juli 2013, 21:55

lieber hr. josef !

... du siehst ja, wo dein(e) anliegen hinführen, du machst es schon richtig .... lass dich nicht beirren... die flott an dir vorüberschwirren ... entweder kommen diese in den himmel schnell... oder zum teufel in die höll..... usw. usw. usw. ;-)
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