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fahrermangel.de

unregistriert

41

Freitag, 12. Juli 2013, 23:31

... sprach der Österreicher, der sich im Traum den Wahnsinn deutscher Bürokratie nicht vorstellen kann ...

Es grüßt einer, der wohl demnächst am Sozialgericht gegen diesen Wahnsinn klagen muss und trotz erfolgter Statusfeststellung und Pflichtversicherung immer noch nicht gg Rechnung Bus fahren darf.
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42

Samstag, 13. Juli 2013, 11:15

... am Sozialgericht gegen diesen Wahnsinn klagen ...
Machst Du das wirklich? Ich bin an Deiner Seite. Obwohl ich ja alles in trockenen Tüchern habe. Aber ich finde diese "Recht"sprechung und willkürliche Auslegungen zu Gunsten der DRMafia zum k...
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)
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fahrermangel.de

unregistriert

43

Samstag, 13. Juli 2013, 11:25

Tipp an Josef

Falls die DRV bei dir Probleme machen sollte:
Eine wenig bekannte Möglichkeit ist der "Minijob" als kurzfristige Beschäftigung.
Maximal 50 Tage/Jahr - Verdienst unerheblich, also keine Begrenzung auf 450,-- €/Monat
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Josef

Neuling

Beiträge: 3

Bustreff Mitglied

Wohnort: 83416 Saaldorf-Surheim

44

Samstag, 13. Juli 2013, 15:10

alles schriftlich geregelt

also, ich habe die Genehmigung für Mietomnibusfahrten!
ich habe schriftlich bestätigt bekommen daß ich im Nebenerwerb Fahrten durchführen kann ohne Rentenversicherungspflichtig zu sein.
Ich bezahle ja alle Beiträge duch meine Hauptamtliche Tätigkeit. Busfahren ist nur gelegntlich angesagt, als nebenerwerblicher Kleinunternhemer.
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45

Samstag, 13. Juli 2013, 15:32

Also ich habe schon Fahrer mit dem sogenannten "Persilschein" gesehen.

Fakt ist das dieser nur für den Fall "a" gilt, und nicht für alle Aufträge die der Fahrer ohne Farhzeug durchführen möchte.
Jeder Folgeauftrag muss geprüft werden, ein "freibrief" wie die Inhaber des "Persielschein" es immer meinen gibt es nicht.
@ Buslotse deinen Persilschein hab ich schon gesehen, und weiß das Dein
"Persilschein" einer Prüfung nicht standhält, auch wenn Du noch 1000 mal
das gegenteil behauptest.

Nun zu dem Fall Fahrer mit Konzession.

Wer eine Konzession hat muss keinen eigenen KOM besitzen, er darf jederzeit ein Fahrzeug anmieten und Fahrten auf Rechnung durchführen.

Ein Fahrer ohne Konzession kann dies nicht tun und muss daher als Angestellter angemeldet und Versichert werden.
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46

Samstag, 13. Juli 2013, 17:47

Hallo @schwabe78,
gegenwärtig lässt ein Unternehmer die Angelegenheit noch einmal prüfen.
Ungeachtet dessen blieben alle Prüfungen bei Unternehmern meine Person betreffend unbeanstandet! Dabei haben mir Unternehmer gesagt (inhaltlich richtiges Zitat): "Keine Sorge, Sie wurden überprüft, alles i.O.".
Ich halte jedoch für möglich, dass ich ihn heute vielleicht nicht mehr bekäme. Aber nun habe ich ihn einmal und blieb unbeanstandet.
Aber wie wär's: Statt nur zu behaupten, mein Persilschein zähle nicht, könntest Du - im Gegenzug, schließlich hast Du ja meinen erhalten - einen nach Deiner Ansicht gültigen mailen (die Adresse dürftest Du ja noch haben) bzw. per PN zur Ansicht geben. Wie wär's?
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
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47

Sonntag, 14. Juli 2013, 15:28

RE: alles schriftlich geregelt

also, ich habe die Genehmigung für Mietomnibusfahrten!
ich habe schriftlich bestätigt bekommen daß ich im Nebenerwerb Fahrten durchführen kann ohne Rentenversicherungspflichtig zu sein.
Ich bezahle ja alle Beiträge duch meine Hauptamtliche Tätigkeit. Busfahren ist nur gelegntlich angesagt, als nebenerwerblicher Kleinunternhemer.
und genau dass habe ich aus deine erste Post entnommen, danke :thumbsup:

Viel Glück bei der suche
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48

Sonntag, 14. Juli 2013, 20:19

RE: alles schriftlich geregelt

1) also, ich habe die Genehmigung für Mietomnibusfahrten!
2) ich habe schriftlich bestätigt bekommen daß ich im Nebenerwerb Fahrten durchführen kann ohne Rentenversicherungspflichtig zu sein.
3) Ich bezahle ja alle Beiträge duch meine Hauptamtliche Tätigkeit. Busfahren ist nur gelegntlich angesagt, als nebenerwerblicher Kleinunternhemer.

(Anmerkung: Obige Numerierung durch mich nachträglich)
zu 1) Wo @Sean das rausgelesen hat, bleibt wohl sein Gehiemnis.
Dein Geheimnis wird wohl bleibem, warum Du uns so lange hast rätseln lassen, statt uns den "Fahrer mit Konzession" zu erklären.
zu 2) In diesem Falle ist das logisch.
zu 3) Das tun (u.a. @Fahrermangel) auch, und werden trotzdem als scheinselbstständig kriminalisiert (bzw. deren Auftraggeber). Dieser nebenerwerbliche Kleinunternehmer wäre ohne Deine Konzession, die alles deckelt, schlicht wertlos.Würde die DRMafia meinen und missbrauchen.
MkG. Buslotse

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49

Sonntag, 14. Juli 2013, 22:44

RE: RE: alles schriftlich geregelt



zu 1) Wo @Sean das rausgelesen hat, bleibt wohl sein Gehiemnis.

Das Geheimnis heißt "Fachkenntnisse" :D
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50

Montag, 15. Juli 2013, 08:52

Klasse, Sean,
dieser Punkt geht eindeutig an Dich!
MkG. Buslotse

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51

Montag, 22. Juli 2013, 08:15

@ Buslotse, wie soll ich Dir einen "gültigen Persilschein" zeigen?

Ich habe noch nie einen gesehen der einer Prüfung standgehalten hätte.
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52

Montag, 22. Juli 2013, 13:26

Ich muss da jetzt mal andersherum fragen.

Was darf ich, wenn ich die Fach und Sachkunde besitze, aber keinen eigenen Reisebus habe?

Das ich wieder ein Gewerbe anmelden muss ist mir schon klar.
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fahrermangel.de

unregistriert

53

Montag, 22. Juli 2013, 13:44



Was darf ich, wenn ich die Fach und Sachkunde besitze, aber keinen eigenen Reisebus habe?

Das ich wieder ein Gewerbe anmelden muss ist mir schon klar.


Dich als Fuhrparkleiter anstellen lassen...
;)
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54

Montag, 22. Juli 2013, 15:31

Ich muss da jetzt mal andersherum fragen.

Was darf ich, wenn ich die Fach und Sachkunde besitze, aber keinen eigenen Reisebus habe?

Das ich wieder ein Gewerbe anmelden muss ist mir schon klar.
Kommt drauf an was du machen willst :)


Du kannst dich Selbstständig machen als Busunternehmer (mit Bus) oder als Busreiseveranstalter (ohne Bus) solange alle andere Voraussetzungen erfüllt
werden und du eine PBefG Genehmigung bekommst.

Du kannst dich als Betriebsleiter oder Disponent einstellen lassen.


Sonst bist du "nur" einer gut qualifizierte Busfahrer
:D



Grüße

Sean
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55

Montag, 22. Juli 2013, 20:03

...
Was darf ich, wenn ich die Fach und Sachkunde besitze, aber keinen eigenen Reisebus habe?

Das ich wieder ein Gewerbe anmelden muss ist mir schon klar.
Du könntest das machen, was Du auch ohne ...kunde, z.B. als selbstständiger Fahrer, machen könntest:
Eine "UG (haftungsbeschränkt)" gründen.
Das geht inkl. allen Gebühren u. Einlagen für wenige hundert Euro. Dann hast Du eine "Baby-GmbH" und bist Einmann-Gesellschaft, mit Dir als alleinigem Anteilinhaber u. Geschäftsführer. Als solcher stellst Du einen Fahrer ein, ordenlich und Vertrag. Dich! Für Deinen Mitarbeiter zahlst Du nun Deine Anteile, seine ziehst Du ihm vom Lohn ab und führst sie ab. Und die DRMafia kann Dich mal. Deinen Mitarbeiter beschäftigst Du mit Fahraufträgen, wie sie eben ´rein kommen.
Dank Deiner ...kunde kannst Du Deinen Geschäftsbetrieb entsprechend erweitern. (Wie, weiß ich nicht).
Nachteil: Mit der UG bist Du buchhaltungs-/bilanzierungspflichtig; Überschussschätzung ist passé.
Vorteil: siehe DRM.
MkG. Buslotse

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56

Montag, 22. Juli 2013, 20:16

@ Buslotse, wie soll ich Dir einen "gültigen Persilschein" zeigen?

Ich habe noch nie einen gesehen der einer Prüfung standgehalten hätte.
Und woher nimmst Du dann das behauptete WISSEN, dass mein DRM-Beschluss nicht zählt? Zumal mehrere Busunternehmen damit andere, positive, Erfahrungen gemacht haben und ich - außer von Dir! - noch nie ´was Negatives zu hören/lesen kriegte? Immerhin stellt mich der Beschluss eindeutig von Leistungen an die DRM frei und bescheinigt mir Selbstständigket. Hat Dir außer mir schon jemand einen solchen Bescheid gezeigt? Dann wirst Du auch ihm/ihr Unrecht tun.
Was in dem Beschluss geschrieben ist, können wir allerdings nicht offen im Forum diskutieren; ich hatte Dir die Kopie im Vertrauen anvertraut und Du hältst Dich ja auch daran. Ich sehe nicht ein, weshalb ich Details hier im Forum allgemeinzugänglich offenlegen sollte. Eventuell bleibt für spezielleren Austausch PN.
MkG. Buslotse

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