Genau das ist es, was viele hier nicht verstehen (wollen).
... dass auch ein selbstständiger Fahrer ein Unternehmer ist. Ein Gewerbetreibender, ein sog. Einzelunternehmer (wenn er nicht eine Firma betreibt, sondern nur seinen Gewerbetrieb) und Kraft Gesetzes ein sog. "Muss"-Kaufmann ("Pseudo" o.ä. wäre manchmal auch angebracht), für den einfache Überschussrechnung genügt.
Er darf es aber nicht sein, weil z.B. die RV etwas dagegen hat und es partout anders handhaben will. Hier wird, wie es @fahrermangel am eigenen Leib verspürt, ein Gesetz hingebogen. Durch willkürliche Fehlinterpretation. Und durch richterliche Lobbyarbeit, die - korrekt - dem Missbrauch, hauptsächlich im Kurier-Sektor -, entgegenarbeiten will, aber seriöse Teile der Transportbranche mit in die Tiefe stürzt. Zu Unrecht.
Der selbstständige Fahrer übt (mehr Theorie als Realität, dank RV) (s)einen Beruf als selbstständiger Gewerbetreibender (letztendlich "Unternehmer", ggfls. Kleinunternehmer) aus, wie z.B. ein Handwerker, ein Buchführungshelfer, der Schiffslotse (freier Beruf), der Speiseeisverkäufer, Handelsvertreter u.v.a.m.
Ein Schreiber fertigt nach den Wünschen seines Kunden ein Werkstück an; er verarbeitet eigenes oder gestelltes Werkgut und gilt dennoch nicht als "weisungsgebunden"; der Buchführungshelfer quält die Belege seines Auftraggebers und formt daraus eine steuerberater- bzw. fiananzamtskonforme Buchführung - ebenfalls ohne als "weisungsgebunden " zu gelten und ohne eigene Belege einzubringen. Der Schiffslotse lotst fremde Schiffe - ohne ein eigenes Schiff zu besitzen ...
Nur beim selbstständigen Fahrer darf nicht sein, was zwar sein darf, aber unerwünscht ist.
Es gibt aber doch einen sicheren Weg: Die >UG (haftungsbeschränkt)<, eine "Baby-GmbH"; sie kann für wenige 1000 € komplett von nur 1 Person gegründet werden. Diese UG stellt den Gründer als Mitarbeiter (Fahrer) an. Der Busunternehmer beauftrag die UG (die niemals scheinselbstständig sein kann!) und verlangt vielleicht auch einen bestimmten Fahrer. Das ist eine astreine Sache. Allerdings reicht dann kleine kleine, einfache Bruchführung mehr - ein Bilanz muss erstellt werden. Ähnlich einer richtigen GmbH.
(Ich hab's für mich geprüft. Aber wieder verworfen. Denn ich wär' ja blöd, denn ich hab' den Persilschein. Wäre ich jedoch noch jung und ohne Persilschein ...)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »buslotse« (29. Dezember 2013, 17:01)