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Was ist denn bitte eine andere berufsspezifischen Beförderungsermächtigung? Aus meiner Sicht reicht hier der Führerschein der Klasse D für Busfahrer.
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Einen Arbeitsvertrag kann ich aufgrund meiner Selbständigkeit nicht abschließen, da ich damit weisungsgebunden gegeüber einem Arbeitgeber wäre. Als Selbständiger ist das aber unmöglich, da ich selbst entscheide, wann und wie ich fahren möchte. Dumm gelaufen...
Diese Kombination reichte der RV nicht als Beförderungsermächtigung im Sinne dieser Richtlinie: es fehlte das eigene Fahrzeug mit der dazugehörigen PBefG-Genehmigung!
Genaugenommen hat mir die RV somit ein Berufsverbot ausgesprochen:
Einen Arbeitsvertrag kann ich aufgrund meiner Selbständigkeit nicht abschließen, da ich damit weisungsgebunden gegeüber einem Arbeitgeber wäre. Als Selbständiger ist das aber unmöglich, da ich selbst entscheide, wann und wie ich fahren möchte. Dumm gelaufen..
Genau das ist es, was viele hier nicht verstehen (wollen).
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »buslotse« (29. Dezember 2013, 17:01)