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fahrermangel.de

unregistriert

21

Freitag, 20. Dezember 2013, 14:34



Was ist denn bitte eine andere berufsspezifischen Beförderungsermächtigung? Aus meiner Sicht reicht hier der Führerschein der Klasse D für Busfahrer.


Ein Führerschein ist ein Dokument - ähnlich einer Urkunde.
Wenn schon, dann "Fahrerlaubnis".
Eine Fahrerlaubnis ist aber keine Beförderungsermächtigung, sondern lediglich eine Fahrberechtigung. Und die seit Einführung des BKrFQG sogar nur im "nicht gewerblichen" Bereich.
Somit könnte man nun darüber diskutieren, ob hier vielleicht die (beschleunigte) Grundqualifikation nach dem BKrFQG als Beförderungsermächtigung im Sinne der Richtlinie ausreichend sein könnte.
Da diese "berufsspezifische Beförderungsermächtigung" in einem Satz und im Zusammenhang mit einer Gemeinschaftslizenz genannt ist und verglichen wird, würde ich das nicht so sehen...ich bin aber kein Jurist.
Warum sehe ich das so? - Ganz einfach:
Um eine Gemeinschaftslizenz zu bekommen, sind deutlich mehr Voraussetzungen erforderlich, wie zum Fahren eines Omnibusses:
Sach- und Fachkundenachweis
Finanzielle Leistungsfähigkeit
...

Auch eine (beschleunigte) Grundqualifikation ist Welten von dem entfernt, was ein "Unternehmer" beibringen muss.
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22

Freitag, 20. Dezember 2013, 15:26

Na ja. Wenn ich die Fahrerlaubnis der Klasse D mit IHK-Prüfung in den Händen halte ist das in meinen Augen ganz klar und ohne jeden Zweifel eine Ermächtigung Personen zu befördern.

Für mich heißt das, dass die RV bei richtiger Argumentation ihre bisherige Rechtsauffassung in Bezug auf selbständige Fahrer nicht mehr aufrecht halten kann und aus sog. "gut informierten Kreisen" auch nicht mehr halten will.

Die RV und auch die Gerichte haben ja bisher immer argumentiert, dass der selbständige Fahrer weisungsgebunden ist und deswegen eine Scheinselbständigkeit unterstellt.

Bei Licht betrachtet ist das jeder Unternehmer im Prinzip gegenüber dem Kunden weisungsgebunden. Wenn der Kunde dem Schreiner sagt, er hätte gerne eine braune Holztür kann der Schreiner keine weiße Kunststofftüre liefern. Er kann höchstens sagen: nein, das mache ich nicht. Und genau das kann der selbständige Fahrer auch.
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fahrermangel.de

unregistriert

23

Freitag, 20. Dezember 2013, 15:57

Es war der Versuch einer Betrachtungsweise...nicht mehr und nicht weniger.

Sinn und Unsinn wurden (und werden weiterhin) bekannterweise unterschiedlich interpretiert.

So interpretiert die RV meinen Status zwar als "selbständig und pflichtversichert", da der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Bildungssektor liegt - Busfahren "auf Rechnung" darf ich aber trotzdem nicht: für diese Tätigkeit bin ich dann wieder nicht selbständig. Da hilft es auch nicht, das ich brav i n die gesetzl. Rentenversicherung einzahle, freiwillig gesetzlich krankenversichert bin und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf Antrag entrichte.

Sinn und Unsinn halt...
Ach ja: Neben der Fahrerlaubnis der Klassen D/DE habe ich den Sach- und Fackundenachweis zur Führung eines Unternehmens im Straßenpersonenverkehr seit 1999, bin ich ausgebildeter Berufskraftfahrer (PV) und Industriemeister/Kraftverkehr und Inhaber einer staatl. anerkannten Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG. Diese Kombination reichte der RV nicht als Beförderungsermächtigung im Sinne dieser Richtlinie: es fehlte das eigene Fahrzeug mit der dazugehörigen PBefG-Genehmigung!

Genaugenommen hat mir die RV somit ein Berufsverbot ausgesprochen:
Einen Arbeitsvertrag kann ich aufgrund meiner Selbständigkeit nicht abschließen, da ich damit weisungsgebunden gegeüber einem Arbeitgeber wäre. Als Selbständiger ist das aber unmöglich, da ich selbst entscheide, wann und wie ich fahren möchte. Dumm gelaufen...
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24

Samstag, 21. Dezember 2013, 05:31

Einen Arbeitsvertrag kann ich aufgrund meiner Selbständigkeit nicht abschließen, da ich damit weisungsgebunden gegeüber einem Arbeitgeber wäre. Als Selbständiger ist das aber unmöglich, da ich selbst entscheide, wann und wie ich fahren möchte. Dumm gelaufen...


Diese Kombination reichte der RV nicht als Beförderungsermächtigung im Sinne dieser Richtlinie: es fehlte das eigene Fahrzeug mit der dazugehörigen PBefG-Genehmigung!

Genaugenommen hat mir die RV somit ein Berufsverbot ausgesprochen:
Einen Arbeitsvertrag kann ich aufgrund meiner Selbständigkeit nicht abschließen, da ich damit weisungsgebunden gegeüber einem Arbeitgeber wäre. Als Selbständiger ist das aber unmöglich, da ich selbst entscheide, wann und wie ich fahren möchte. Dumm gelaufen..



Genau das ist es, was viele hier nicht verstehen (wollen).

Nach dem EG-Gesetz gibt es nur den "Fahrer" und den "Unternehmer"

Der Fahrer ist ein Arbeitnehmer, der Unternehmer ist der Halter des Fahrzeuges oder der Inhaber der Genehmigungsurkunde. Ein Fahrer kann aber nie ein Unternehmer sein. Der Unternehmer als Inhaber des Betriebes kann zwar seinen Bus fahren, er bleibt aber Unternehmer, er hat ja schließlich eine Genehmigungsurkunde. Und damit ist nicht die Fahrerlaubniss (Führerschein) gemeint, die berechtigt nur zum "Fahren", nicht zum "Unternehmen".

Da der Unternehmer aber nach Deutschem Recht nicht unter das Arbeitszeitgesetz fällt, ist das weiter oben aufgeführte Gesetz für "Selbstständige Kraftfahrer" erlassen worden. Das betrift also vorrangig den "Selbstfahrenden Unternehmer", also die Personen die neben der Fahrtätigkeit auch noch im Büro oder z.B. in der Werkstatt arbeiten. Damit wird die Lücke zwischen Arbeitszeitgesetz und der EG-Verordnung auch nach Deutschem Recht geschlossen.
Robert Peters
Reisebüro Peters GmbH
59348 Lüdinghausen
www.busreisen-peters.de
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25

Montag, 23. Dezember 2013, 16:27


Genau das ist es, was viele hier nicht verstehen (wollen).



... dass auch ein selbstständiger Fahrer ein Unternehmer ist. Ein Gewerbetreibender, ein sog. Einzelunternehmer (wenn er nicht eine Firma betreibt, sondern nur seinen Gewerbetrieb) und Kraft Gesetzes ein sog. "Muss"-Kaufmann ("Pseudo" o.ä. wäre manchmal auch angebracht), für den einfache Überschussrechnung genügt.
Er darf es aber nicht sein, weil z.B. die RV etwas dagegen hat und es partout anders handhaben will. Hier wird, wie es @fahrermangel am eigenen Leib verspürt, ein Gesetz hingebogen. Durch willkürliche Fehlinterpretation. Und durch richterliche Lobbyarbeit, die - korrekt - dem Missbrauch, hauptsächlich im Kurier-Sektor -, entgegenarbeiten will, aber seriöse Teile der Transportbranche mit in die Tiefe stürzt. Zu Unrecht.
Der selbstständige Fahrer übt (mehr Theorie als Realität, dank RV) (s)einen Beruf als selbstständiger Gewerbetreibender (letztendlich "Unternehmer", ggfls. Kleinunternehmer) aus, wie z.B. ein Handwerker, ein Buchführungshelfer, der Schiffslotse (freier Beruf), der Speiseeisverkäufer, Handelsvertreter u.v.a.m.
Ein Schreiber fertigt nach den Wünschen seines Kunden ein Werkstück an; er verarbeitet eigenes oder gestelltes Werkgut und gilt dennoch nicht als "weisungsgebunden"; der Buchführungshelfer quält die Belege seines Auftraggebers und formt daraus eine steuerberater- bzw. fiananzamtskonforme Buchführung - ebenfalls ohne als "weisungsgebunden " zu gelten und ohne eigene Belege einzubringen. Der Schiffslotse lotst fremde Schiffe - ohne ein eigenes Schiff zu besitzen ...
Nur beim selbstständigen Fahrer darf nicht sein, was zwar sein darf, aber unerwünscht ist.

Es gibt aber doch einen sicheren Weg: Die >UG (haftungsbeschränkt)<, eine "Baby-GmbH"; sie kann für wenige 1000 € komplett von nur 1 Person gegründet werden. Diese UG stellt den Gründer als Mitarbeiter (Fahrer) an. Der Busunternehmer beauftrag die UG (die niemals scheinselbstständig sein kann!) und verlangt vielleicht auch einen bestimmten Fahrer. Das ist eine astreine Sache. Allerdings reicht dann kleine kleine, einfache Bruchführung mehr - ein Bilanz muss erstellt werden. Ähnlich einer richtigen GmbH.
(Ich hab's für mich geprüft. Aber wieder verworfen. Denn ich wär' ja blöd, denn ich hab' den Persilschein. Wäre ich jedoch noch jung und ohne Persilschein ...)
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »buslotse« (29. Dezember 2013, 17:01)

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