RE: Mietbusfahrer
Also, ich musste mir bei Betriebsprüfungen Prüfer-Gedanken gefallen lassen, die "Liebhaberei" ebenso wie "Scheinselbständigkeit" zum Inhalt hatten. Auch ein unangeküdigter Betriebsbesichtigungstermin - unabhängig von und außerhalb der Prüfungen musste ich über mich ergehen lassen.
Bei der Betriebsbesichtigung, ebenso wie bei den Prüfungen retteten mich folgende Gegebenheiten:
- kein Schreibtisch in der Wohn- oder Schlafzimmerecke, sondern eigene, ausgestattete Betriebsstätte
- Auftritt des Betriebs "am Markt" (Zeitungsannoncen, Internetauftritt, Briefpapier, Visitenkarten etc.) rettet aus dem Verdacht, auch, wenn nur ein Auftraggeber vorhanden ist. Das Bemühen um weitere ist ein Beweis, dass der Einzelauftrag kein solcher ist, sondern ein zZt. einziger unter noch mehr angestrebten, aber noch nicht vorhandenen.
- weitere selbständig berufliche/geschäftliche Aktivitäten
Ein Bewerber um Aushilfstätigkeit sollte diese Kriterien erfüllen (Steuernummer und Gewerbeanmeldung etc. müssen ebenso vorhanden sein, IHK-Mitgliedschaft kann nicht schaden und Zahlungsbelege an Versicherungen, für beiträge usw.), dann besteht keine Gefahr. Auch nicht, wenn über eine gewisse Strecke das einzige Einkommen von nur einem Auftraggeber stammt. Aber zeitgleich muss zumindest Werbung für den eigenen Betrieb gemacht werden! (Ablehungsschreiben etc. zählen als nachweis).
Aber blauäugig einen Selbständigen zu beauftragen ist eben blauäugig.
MkG. Buslotse
Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)