Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Branchenforum von Bustreff.de. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier einloggen.

1

Samstag, 22. März 2008, 09:36

reisebusfahrer

wir alle wissen, man braucht die "ausfhilfsfahrer" usw. usw. es sind diejenigen die den "karren" auch am laufen halten wenn es mal "eng" wird doch.......
eine klare antwort, speziell von einem "kontrollorgan" ...... nicht irgendein kontrollorgan ....... ich rede und schreibe vom kopf des fisches der da stinkt...... gibt es bis jetzt nicht !!!
diese "selbständigen" busfahrer haben sich in den letzten jahren so entwickelt ........ also ein zeichen der zeit ...... vielleicht haben die hüter des gesetzes diese "zeitzeichen" übersehen ?
in jedem fall werde und möchte ich dieses thema von meiner (unserer) standesvertretung ausdiskutieren lassen und "euch" alle im anschluss hier über informieren.
ich möchte hiermit niemanden angreifen, aber einmal soll die sache ordentlich geklärt werden

roman
  • Zum Seitenanfang

2

Samstag, 22. März 2008, 13:44

Es scheint wohl üblich geworden zu sein, einen Beitrag gleich in mehreren Rupriken zu publizieren; ein Einzelauftritt ist wohl zu wenig geworden, die Chance, Beachtung zu finden zu gering? Heißt jetzt die Devise "klotzen, nicht kleckern"? (Sorry, Oberlojer, dies ist kein Angriff auf Dich, sondern nur eine feststellung, die jetzt zufällig bei Dir platziert wird!)

So melde ich mich also auch hier zu Wort:

Also, ich musste mir bei Betriebsprüfungen Prüfer-Gedanken gefallen lassen, die "Liebhaberei" ebenso wie "Scheinselbständigkeit" zum Inhalt hatten. Auch ein unangeküdigter Betriebsbesichtigungstermin - unabhängig von und außerhalb der Prüfungen musste ich über mich ergehen lassen.

Bei der Betriebsbesichtigung, ebenso wie bei den Prüfungen retteten mich folgende Gegebenheiten:
- kein Schreibtisch in der Wohn- oder Schlafzimmerecke, sondern eigene, ausgestattete Betriebsstätte
- Auftritt des Betriebs "am Markt" (Zeitungsannoncen, Internetauftritt, Briefpapier, Visitenkarten etc.) rettet aus dem Verdacht, auch, wenn nur ein Auftraggeber vorhanden ist. Das Bemühen um weitere ist ein Beweis, dass der Einzelauftrag kein solcher ist, sondern ein zZt. einziger unter noch mehr angestrebten, aber noch nicht vorhandenen.
- weitere selbständig berufliche/geschäftliche Aktivitäten

Ein Bewerber um Aushilfstätigkeit sollte diese Kriterien erfüllen (Steuernummer und Gewerbeanmeldung müssen ebenso vorhanden sein), dann besteht keine Gefahr. Auch nicht, wenn über eine gewisse Strecke das einzige Einkommen von nur einem Auftraggeber stammt. Aber zeitgleich muss zumindest Werbung für den eigenen Betrieb gemacht werden! (Ablehungsschreiben etc. zählen als nachweis).

Aber blauäugig einen Selbständigen zu beauftragen ist eben blauäugig.
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)
  • Zum Seitenanfang