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Beiträge: 6

Bustreff Mitglied

Wohnort: Blankenheim-Alendorf

1

Mittwoch, 5. März 2008, 13:32

Mietbusfahrer

Sie haben einen Fahrerengpass?
Ich habe noch Termine im März und April frei.
Rufen Sie mich unter +49 2653 914569 an oder gehen sie auf meine HP
www.roadrunner-pg.com
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2

Donnerstag, 20. März 2008, 10:17

RE: Mietbusfahrer

Ist Ihnen bekannt, dass diejenigen, die lediglich Ihre Arbeitskraft anbieten, als Scheinselbständige angesehen werden. Zumindest von den Sozialversicherungsträgern. Sie haben mit Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge zu rechnen.

mfg
K. Neuß
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Beiträge: 6

Bustreff Mitglied

Wohnort: Blankenheim-Alendorf

3

Donnerstag, 20. März 2008, 12:07

Mietbusfahrer

Hallo Herr Neuss,

da ich eine Gewerbeanmeldung habe und meine Sozialversicherungsbeiträge
selbst bezahle kann wohl von einer Scheinselbständigkeit keine Rede sein. Es wäre doch angebracht bevor man so eine Behauptung aufstellt nach zu fragen
ob alle gestzlichen Grundlagen vorhanden sind.
MfG
Gerlach
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4

Donnerstag, 20. März 2008, 12:56

RE: Mietbusfahrer

Wollte Sie lediglich informieren. In den letzten Tagen ist dieses Thema im Fernsehen behandelt worden. Vor allem LKW Fahrer bieten sich als selbständige Fahrer an. Darum ging es hauptsächlich. Mir ist dieses Problem seit langem bekannt und ich kann Ihnen nur empfehlen sich wirklich kundig zu machen.

mfg
K. Neuß

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Klaus Neuss« (20. März 2008, 12:57)

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5

Freitag, 21. März 2008, 21:24

Nicht nur dem "Selbstständige Fahrer" sondern auch dem AUFTRAGGEBER, sprich dem BusUnternehmer, der einen solchen Fahrer einsetzt, droht eventuelle die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Wir ein solcher Fahrer als "Scheinselbständiger" eingestuft, ist der Busunternehmer ggf. sein Arbeitgeber und für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

Und Roadrunner, wenn Sie eine Gewerbeanmeldung haben, wieso fallen denn für Sie Sozialversicherungbeiträge an?

Sozialversicherungspflichtig sind nur Arbeitnehmer.

robbi-top
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6

Samstag, 22. März 2008, 09:39

wir alle wissen, man braucht die "ausfhilfsfahrer" usw. usw. es sind diejenigen die den "karren" auch am laufen halten wenn es mal "eng" wird doch.......
eine klare antwort, speziell von einem "kontrollorgan" ...... nicht irgendein kontrollorgan ....... ich rede und schreibe vom kopf des fisches der da stinkt...... gibt es bis jetzt nicht !!!
diese "selbständigen" busfahrer haben sich in den letzten jahren so entwickelt ........ also ein zeichen der zeit ...... vielleicht haben die hüter des gesetzes diese "zeitzeichen" übersehen ?
in jedem fall werde und möchte ich dieses thema von meiner (unserer) standesvertretung ausdiskutieren lassen und "euch" alle im anschluss hier über informieren.
ich möchte hiermit niemanden angreifen, aber einmal soll die sache ordentlich geklärt werden

roman
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7

Samstag, 22. März 2008, 12:54

Mietbusfahrer

Die Angelegenheit ist schon klar geregelt. Es dauert nur bis aufgrund von Betriebsprüfungen der Sozialversichungsträger der Stein richtig ins Rollen kommt. Der Beitrag von Robbi-Top tifft den Nagel auf den Kopf.

mfg
K. Neuß
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8

Samstag, 22. März 2008, 13:49

RE: Mietbusfahrer

Also, ich musste mir bei Betriebsprüfungen Prüfer-Gedanken gefallen lassen, die "Liebhaberei" ebenso wie "Scheinselbständigkeit" zum Inhalt hatten. Auch ein unangeküdigter Betriebsbesichtigungstermin - unabhängig von und außerhalb der Prüfungen musste ich über mich ergehen lassen.

Bei der Betriebsbesichtigung, ebenso wie bei den Prüfungen retteten mich folgende Gegebenheiten:
- kein Schreibtisch in der Wohn- oder Schlafzimmerecke, sondern eigene, ausgestattete Betriebsstätte
- Auftritt des Betriebs "am Markt" (Zeitungsannoncen, Internetauftritt, Briefpapier, Visitenkarten etc.) rettet aus dem Verdacht, auch, wenn nur ein Auftraggeber vorhanden ist. Das Bemühen um weitere ist ein Beweis, dass der Einzelauftrag kein solcher ist, sondern ein zZt. einziger unter noch mehr angestrebten, aber noch nicht vorhandenen.
- weitere selbständig berufliche/geschäftliche Aktivitäten

Ein Bewerber um Aushilfstätigkeit sollte diese Kriterien erfüllen (Steuernummer und Gewerbeanmeldung etc. müssen ebenso vorhanden sein, IHK-Mitgliedschaft kann nicht schaden und Zahlungsbelege an Versicherungen, für beiträge usw.), dann besteht keine Gefahr. Auch nicht, wenn über eine gewisse Strecke das einzige Einkommen von nur einem Auftraggeber stammt. Aber zeitgleich muss zumindest Werbung für den eigenen Betrieb gemacht werden! (Ablehungsschreiben etc. zählen als nachweis).

Aber blauäugig einen Selbständigen zu beauftragen ist eben blauäugig.
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)
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Beiträge: 6

Bustreff Mitglied

Wohnort: Blankenheim-Alendorf

9

Samstag, 22. März 2008, 16:39

Danke Buslotse für deine ausfürliche Antwort. Wenn jeder Busunternehmer diese Unterlagen einsehen kann, dürfte es auch keine Probleme geben.
Ich selber habe meine Gewerbeanmeldung immer dabei.

Allzeit gute Fahrt
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10

Samstag, 22. März 2008, 19:24

Ja, @Roadrunner-pg,

der Gewerbenachweis ist absolute Pflicht! Für besonders akribische Kontrollen wäre aber auch z.B. der letzte Steuerbescheid oder eine Aufzeichnung der Fahraufträge oder ein anderer Nachweis anderer Berufstätigkeit u.U. sehr hilfreich. Optimal scheinen mir die Fahraufträe (wenn verschiedene Auftraggeber) zu den jeweiligen Kontrollblättern. Umso schneller ist auch die Kontrolle ´rum.

Ich hab´s zwar noch nie gebraucht, denn, in der Tat, ich wurde noch nie kontrolliert, bereite mich aber insbes. bei Auslandsreisen gründlichst auf Kontrollen vor. So habe ich ein inem speziellen Täschchen stets alles parat und up to date.

Auch Dir allzeit gute Fahrt und knitterfreie Stoßstange,
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
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11

Sonntag, 23. März 2008, 10:28

...fahrer

in der - dieser ecke scheint sich ja nun das thema zu plazieren, entschuldige mich für die vielen bzw. mehreren einschaltungen in den verschiedenen spalten zum "gleichen" thema ..... bitte um entschuldigung!!!..

ich sehe diese sache auch so wie bei "robbi-top" aber auch so wie die profunde auskunft von "selbständigen lenkern" mit den entsprechenden vorgaben

leider gibt es wieder die trittbrettfahrer die sich unter diesem titel anhängen und überhaupt erst zu dieser diskussion veranlassen...

wie gesagt bzw. geschrieben ich werde info´s einholen lassen und hier an dieser stelle die info gerne weitergeben (aus österreichischer sicht!) die ja interessanterweise auch irgendwie international sein sollte....

frohe ostern
roman
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12

Sonntag, 23. März 2008, 19:43

RE: ...fahrer

Hallo @oberlojer,

Deine Entschuldigung spricht für Dich, aber Du hast keinen Grund zu einer Entschuldigung, schließlich hast Du nur auf Beiträge geantwortet. Und die waren mannigfaltig platziert. (Genau das hatte ich übrigens auch getan, halte so´was aber künftig für überflüssig).

Ich stimme dem voll zu: Der Busunternehmer sollte vom Mietfahrer die Nachweise unbedingt einfordern. Aber: Wie kommt es häufig zum Anfordern eines Mietfahrers? Wenn die Kacke schon dampft. ("unser Bus wurde festgehalten und darf nicht weiterfahren, der Fahrer fährt schon zu lange"). Ich meine, wer so disponiert, dem geschieht nicht zu Unrecht, dabei erwischt zu werden, einem Scheinselbständigen auf den Leim gegangen zu sein.

Ich habe aber auch erlebt: "Stellen Sie sich vor, beim Aussteigen hat sich unser Fahrer den Arm gebrochen. Der Bus steht auf Rastplatz XY und ist jetzt ohne Fahrer" ... Wie soll sich jetzt ein Unternehmer verhalten? Wie kann er Fehler vereiden? Wohl dem Unternehmer, der auf "geprüfte" Stamm-Mietfahrer zurückgreifen kann. Vielleicht sollte man z.B. OVZ animieren, Fahrer vor Aufnahme in die Liste zu prüfen? Und vielleicht sollte OVZ dem geprüften Fahrer diese Überprüfung testieren? Dann ist ruck-zuck der Nachweis hin- bzw. her gefaxt oder gemailt
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
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Beiträge: 6

Bustreff Mitglied

Wohnort: Blankenheim-Alendorf

13

Montag, 24. März 2008, 09:50

Fahrer

Hallo liebe Kolegen und Busunternehmer,

da dieses Thema ja sehr hohe Wogen schlägt setze ich es mal auch auf meine HP in's Forum.
Wir wollen doch mal ehrlich sein in jeder Berufssparte gibt es schwarze Schafe,
wie ich aber aus eigener Erfahrung sagen kann, kritallisieren sich diese schnell heraus.
Ich werde mich aber noch einmal ganz genau über die rechtliche Situation erkundigen und diese dann hier veröffentlichen.


Sollte ich irgend jemanden mit meinen Äusserungen auf den Schlips getreten haben möchte ich mich hiermit dafür entschuldigen.

allzeit gute Fahrt und Frohe Ostern

Peter Gerlach
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