Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Branchenforum von Bustreff.de. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier einloggen.
Meister
Meister
Fortgeschrittener
Profi
mietbusfahrer.de
unregistriert
Meister
mietbusfahrer.de
unregistriert
mietbusfahrer.de
unregistriert
Neuling
Meister
hallo oberlojer,
einfaches kontrollmittel ist die vorlage der blauen "EU-GENEHMIGUNG" lautend auf den namen des sogenannten selbständigen busfahrers auch oder gerade wenn er im diesen geschäft unterwegs ist .... verwaltungsübertretungen bzw. strafen werden vom beauftragten busunternehmer zu tragen sein
keineswegs ist diese pauschalisierung gerechtfertigt! keineswegs ist jeder "nur-selbstständiger-fahrer-ohne-eig.-kfz" ein scheinselbstständiger fahrer. potentiell vielleicht. aber in der tat? aklso: ich möchte nicht mit scheinselbstständigen in einen topf geworfen werdenZitat
alles andere ist wohl nur "schein"-geschäft auch wenn er/sie den buslenkerschein hat
Zitat
roman
Ich habe meine Tätigkeit einst vom Finanzamt überprüft bekommen und jetzt auch freiwillig von der Rentenanstalt prüfen lassen. Ergebnis (auszugsweises Zitat):Ich hatte gerade noch eine (beanstandungsfreie) Lohnbuchprüfung durch die Rentenversicherung. Der Prüfer hat als erstes gefragt, ob wir "Selbstständige Fahrer" beschäftigen.
Seine Prüfungsvorgabe war, wenn regelmäßig, also nicht mal nur als Aushilfe, solche Fahrer tätig werden, eindeutig ein (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In diesem Fall sind vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und zwar der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil abzuführen. Der Arbeitgeber haftet nämlich für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge.
Das braucht es bei mir nicht!Zitat
Mir ist dieses Risiko zu groß. Ich denke nicht, dass ich von dem "Selbstständigen Fahrer" diese SV-Beiträge zurückbekomme.
Zitat
Und wie geschrieben, das ist nicht meine Meinung sondern die der SV-Prüfer.
robbi-top
Zitat