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Freitag, 18. November 2011, 20:43

selbständiger Fahrer hat noch Termine frei.... u.a. auch Silvester......

Hallo werte Kollegen,

meine Familie hatte bis vor drei Jahren ein eigenes Busunternehmen im Reisevekehr. Ich habe in unserem Betrieb Reiseverkehrskaufmann gelernt und dann meinen Führerschein gemacht.

Habe zwischendurch bei verschiedenen Firmen gefahren doch leider war einfach nicht das richtige dabei. Einmal Reisebusfahrer immer Reisebusfahrer. Das kann mir jeder Kollege garantiert bestätigen. Es fehlt einfach etwas :-)

Seit zwei jahren habe ich mein Gewerbe als selbständiger Busfahrer angemeldet und war in der Regel nur am Wochenende und an freien Tagen auf Rechnung unterwegs.

Da ich aber mit dieser Situation nicht mehr zufrieden bin möchte ich mich ab sofort auf meine Selbstständigkeit konzentrieren.

Ich habe Erfahrung im Reiseverkehr und auf verschiedenen Bussen und auch das selbständige durchführen einer mehrtätigen Fahrt (ohne Reisebegleitung) ist kein Problem für mich.

Ich komme aus der Region südliches Sachsen - Anhalt und würde mich auf eine Zusammenarbeit freuen.

Mit freundlichen Grüßen und ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2011

Adrian Lamprecht
0172/1902669
adrian_lamprecht@web.de
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2

Freitag, 18. November 2011, 21:01

Haben Sie denn schon mal als "Selbstständigen Fahrer" ein

"Optionales Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV)"

bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen lassen?

Wie ist denn diese rechtsverbindliche Prüfung beschieden worden?
Robert Peters
Reisebüro Peters GmbH
59348 Lüdinghausen
www.busreisen-peters.de
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Wolfgang34523

Fortgeschrittener

Beiträge: 21

Bustreff Mitglied

Wohnort: Salzburg

3

Montag, 21. November 2011, 11:59

entschuldigen Sie meine Ignoranz aber was hat ein "Optionales Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV)" mit dem Hinweis des Fahrers zu tun das er sich verändern möchte ?

Braucht er um als selbstständiger Fahrer tätig zu sein noch einen Ausweis damit alles seine Deutsche Gründlichkeit hat und die Staatsdiener wenigstens so tun als ob sie nützlich sind ?
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4

Montag, 21. November 2011, 12:28

Das Statusfeststellungsverfahren gibt eine verbindliche Auskunft, ob die Tätigkeit des "Selbstständigen Fahrers" auch bei einer Betriebsprüfung bestand hat. Wir dsas Verfahren positiv beschieden, braucht das Unternehmen keine Angst vor eventuellen Steuer und Sozialversicherungsnachzahlungen haben.
Robert Peters
Reisebüro Peters GmbH
59348 Lüdinghausen
www.busreisen-peters.de
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5

Montag, 21. November 2011, 12:57

Deutsche Gründlichkeit:

http://www.deutsche-rentenversicherung-b…g.html?nn=38546

Formular VO27 ausfüllen und abschicken ...
Uli Lehmann
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