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Meister
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DingenWarum leiden wir Unternehmer darunter?
Wenn ich 250,00 Euro am Tag (siehe Rechenbeispiel an einer anderen Stelle im Forum) für einen "Selbstständigen" Busfahrer zahlen soll, kann ich doch viel besser für 450,00 Euro gleich einen Bus mit Fahrer bei einem Kollegen anmieten. Da hab ich noch nicht einmal das Risiko, dass der "Selbstständige" nachher als "Scheinselbständiger" eingestuft wird und erheblich Steuer-u. Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten sind.
fahrermangel.de
unregistriert
Ich habe dieses Jahr eine Dame als Teilzeitkraft auf Geringfügige Basis
eingestellt Sie bekommt zwischen €250,00 und €350,00 im Monat je nach Stunden.
8 Monat später kommt der Krankenkasse und informiert mich das die Dame auch
aushilfsweise als Kellnerin beschäftigt ist (Sie hilft bei bedarf und verdient
durchschnittlich €50,00 pro Monat). Da eine Person nur EINE
Geringfügigebeschäftigung haben kann musste ich rückwirkend Sie Anstellen und
KK, BG etc.. nachzahlen.
Grüße
Sean
Meister
Dachte ich auch, meine Steuerverätter hads aber kontrolliert und mit der KK verhandelt, seine Empfehlung war zu zahlen und Reklamation und zurückzahlung von der Knappschaft.
Ich habe dieses Jahr eine Dame als Teilzeitkraft auf Geringfügige Basis
eingestellt Sie bekommt zwischen €250,00 und €350,00 im Monat je nach Stunden.
8 Monat später kommt der Krankenkasse und informiert mich das die Dame auch
aushilfsweise als Kellnerin beschäftigt ist (Sie hilft bei bedarf und verdient
durchschnittlich €50,00 pro Monat). Da eine Person nur EINE
Geringfügigebeschäftigung haben kann musste ich rückwirkend Sie Anstellen und
KK, BG etc.. nachzahlen.
Grüße
Sean
Seit wann das denn? - Es können so viele Minijobs nebeneinander angenommen werden, wie man Lust hat. Es darf zusammen nur keinen Monat mehr als 450,-- € verdient werden-.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home…ungen/node.html
Meister
also korrektZitat
Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 450-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.
fahrermangel.de
unregistriert
...Es darf zusammen nur keinen Monat mehr als 450,-- € verdient werden-.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home…ungen/node.html
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »zorale« (17. Dezember 2013, 18:14)
Meister
Korrekt (weis ich auch jetzt ) nur es dauerte sieben Monate bis sie drauf gekommen sind und alles musste nachträglich geändert (und auch bezalt) werdenDas Einkommen aus dem Hauptjob wird bei der 450,00 €-Grenze nicht mitgerechnet. Also neben seinen Einkünften aus dem Hauptjob (meinetwegen 5000,00 €) sind für die Beurteilung ob es sich bei dem Nebenjob um einen Minijob handelt vollkommen uninteressant. Ein sozialversicherungspflichtiger AN darf immer einen Minijob bis max. 450,00 € machen. Unabhängig von seinen Einkünften aus dem Hauptberuf.
Jemand der nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, darf mehrere Minijobs machen, aber nur dann, wenn die Summe der Einkünfte aus allen Minijobs max. 450,00 € beträgt.
Meister