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Beiträge: 6

Bustreff Mitglied

Wohnort: Blankenheim-Alendorf

1

Samstag, 22. März 2008, 09:11

selbst.Busfahrer Hetzcampagne?

Auch ich suche noch Aufträge für 2008.

Auf den Eintrag von Robbi kann ich nur sagen das auch er sich erst einmal schlau machen sollte ob auch alle Genemigungen wie zB Gewerbeanmeldung
etc vorhanden sind.
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2

Samstag, 22. März 2008, 09:37

wir alle wissen, man braucht die "ausfhilfsfahrer" usw. usw. es sind diejenigen die den "karren" auch am laufen halten wenn es mal "eng" wird doch.......
eine klare antwort, speziell von einem "kontrollorgan" ...... nicht irgendein kontrollorgan ....... ich rede und schreibe vom kopf des fisches der da stinkt...... gibt es bis jetzt nicht !!!
diese "selbständigen" busfahrer haben sich in den letzten jahren so entwickelt ........ also ein zeichen der zeit ...... vielleicht haben die hüter des gesetzes diese "zeitzeichen" übersehen ?
in jedem fall werde und möchte ich dieses thema von meiner (unserer) standesvertretung ausdiskutieren lassen und "euch" alle im anschluss hier über informieren.
ich möchte hiermit niemanden angreifen, aber einmal soll die sache ordentlich geklärt werden

roman
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3

Samstag, 22. März 2008, 11:33

Ich hatte gerade noch eine (beanstandungsfreie) Lohnbuchprüfung durch die Rentenversicherung. Der Prüfer hat als erstes gefragt, ob wir "Selbstständige Fahrer" beschäftigen.

Seine Prüfungsvorgabe war, wenn regelmäßig, also nicht mal nur als Aushilfe, solche Fahrer tätig werden, eindeutig ein (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In diesem Fall sind vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und zwar der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil abzuführen. Der Arbeitgeber haftet nämlich für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge.

Mir ist dieses Risiko zu groß. Ich denke nicht, dass ich von dem "Selbstständigen Fahrer" diese SV-Beiträge zurückbekomme.

Und wie geschrieben, das ist nicht meine Meinung sondern die der SV-Prüfer.

robbi-top
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4

Sonntag, 23. März 2008, 10:49

RE: selbst.Busfahrer Hetzcampagne?

Sie scheinen schon eine Person zu sein, der es nicht wichtig ist, sicher zu sein, dass man sich im Rahmen der geltenden Vorschriften bewegt. Mir erscheint es fast so, dass es Ihnen lieber ist illegal irgendwie Kohle zu machten. Legalisieren Sie Ihre Tätigkeit. Lange schaue ich Ihnen nicht mehr untätig zu. Wie von anfang an mein Gruß und Name.

mfg.
K. Neuß
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5

Sonntag, 23. März 2008, 11:24

Warum stellt ihr nicht Fahrer fest ein und fahrt zu einen =korrekten Preis= (nicht für 350-380,- p.Tag). Arbeit und Fahrten wären genug für alle da!!!!!!!!!!
Dann braucht Ihr keine "freien Busfahrer". Alles Selbstschuld
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Beiträge: 31

Bustreff Mitglied

Wohnort: 51674 Wiehl

6

Sonntag, 23. März 2008, 14:40

Bitte wieder auf den Teppich runterkommen

Beobachte seit einiger Zeit hier die hitzigen Debatten zum Thema "selbständiger Fahrer".

Finde die ständigen "Angebote" dass man noch Termine frei hat auch nicht besonders spannend und über den Vor- und Nachteil des Einsatzes von sog. selbständigen Fahrern wurde hier ja bereits andernorts mehrfach diskutiert.

Aber von einer "Hetzkampagne" zu sprechen halte ich nun doch reichlich übertrieben.

Recht haben sicherlich die Kollegen, die hier vor einem "zu laxen" Umgang beim Einsatz von "freien Fahrern" warnen - Stichwort Scheinselbständigkeit und Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger.

Ich denke aber dass hier "Pauschalverdächtigungen" genauso unangebracht sind.

Auch glaube ich nicht, dass nur "Billiganbieter" selbst. Fahrer beschäftigen, denn:

Bei realistischer Bezahlung kann ein selbständiger Fahrer nicht billiger sein als ein festangestellter oder korrekt bezahlter Teilzeit-Fahrer (bei vielen regelmäßig als "Aushilfen" bezeichnet, tatsächlich aber Teilzeitmitarbeiter da regelmäßig eingesetzt - also mit Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung etc.).
Eine Vertiefung würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen.

Ich bitte aber zu bedenken:
In Deutschland gilt die unternehmerische Freiheit, wenn ich glaube eine "Marktlücke" entdeckt zu haben, darf ich diese versuchen zu schließen und dies auch "selbständig tätig". (Allfällige erforderliche Konzessionen und Befähigungsnachweise lassen wir mal ausser Betracht)

Ob der Markt (= meine potentiellen Kunden, hier Busunternehmer) mein Angebot annimmt, steht dann auf einem anderen Blatt.

Deswegen hier jeden selbstständigen Fahrer zu attackieren halte ich für nicht angebracht. Kein Busunternehmer ist schließlich verpflichtet einen solchen für sich arbeiten zu lassen.

Wer hingegen seinen festangestellten Busfahrer entlässt und diesem dann "vorschlägt" als selbständiger Fahrer weiter tätig sein zu können (im bisherigen zeitlichen Umfang?!) handelt, gelinde gesagt, unkorrekt - denn das lohnt sich ja nur, wenn die "neuen Konditionen" wesentlich schlechter sind als die bisherige Vereinbarung.
Man sollte das auch "Schweinerei" nennen, denn Schlachtereien (und die Transportbranche) haben es ja vorgemacht.

Mal ehrlich, welcher Saisonbetrieb (und Busreisen sind nunmal ein Saisongeschäft) kann seinen vollen Personalstamm das ganze Jahr durchbeschäftigen? Hier ist eine entsprechende Personaldisposition erforderlich.
Ob man sich dann für Teilzeit-, Saison- oder Festverträge oder "freie Fahrer" mit eigenem Gewerbe entscheidet sollte im Grunde jedem Unternehmer überlassen sein und sich an den entsprechenden Erfordernissen und gesetzlichen Bestimmungen orientieren!
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber ich wollte es dann doch nochmal gesagt haben.

In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern "Frohe Ostern" und Gute Fahrt !

Rudolf Schatz
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7

Montag, 24. März 2008, 11:30

selbständiger Busfahrer Hetzkampagne

In einem Fernsehbericht wurde gezeigt, das in der LKW-Transportbranche
der selbstständige Fahrer gang und gebe ist und das einige Fahrer dort
schon für 120,-Euro pro Tag fahren.
Wenn der Fahrer sein Gewerbe angemeldet hat und seine Steuern und
Sozialabgaben selber zahlt und bei versch. Firmen auf Rechnung fährt.
Was soll daran verbotenes sein.
Es kann nicht jeder einen Fahrer einstellen der nur auf Abruf bereit steht und fährt.
Das können vielleicht die Stadtwerke, die Ihre Verluste vom Steuerzahler
ersetzt bekommen.
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8

Montag, 24. März 2008, 15:33

RE: selbständiger Busfahrer Hetzkampagne

Der Mietfahrer ist ja wirklich keine schlechte Lösung. Schlecht daran sind nur die schwarzen Schafe. Sie verdienen zusätzlich an den nicht abgeführten Steuern, die wir Ehrlichen ehrlich abführen. Auch, um gut schlafen zu können. Und, um unsere Auftraggeber nicht in die Bredouille zu bringen.

Die schwarzen Schafe "Mietfahrer" gefährden aber unsere Jobs durch Unterbieten und die schwarzen Schafe der Kaste Unternehmer geht das Risiko ein.

Zu mir sind aber einige Unternehmer zurückgekehrt, weil sie mit den schwarzen Schafen der Mietfahrer schlechte Erfahrungen gemacht haben und mit diesen unter dem Strich teurer fuhren. "Spätestens nach 1/4 Jahr einen garantiuerten Chrash. Da kannst du drauf warten..." Und dann das Damoklesschwert namens Fiskus ...
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)
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mietbusfahrer.de

unregistriert

9

Montag, 14. April 2008, 00:43

Mietfahrer

Buslotse hat es in einem anderen Beitrag genau beschrieben. Es gibt eine Möglichkeit die Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche, im Busbereich sind das fast immer die "Aushilfen" die nebenbei fahren und nach einer 8 Stunden schicht in einer Fabrik sich dann am Freitag Nachmittag auf Spanienpendel begeben.

Ist das denn nun besser als einem Fahrer einen Auftrag zu geben, der seine Arbeit ordentlich ausführt und seine Steuern dafür bezahlt??
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10

Montag, 14. April 2008, 09:08

dass sich das mit der (schein-)selbständigkeit in den letzten jahren so entwickelt hat, ist in der tat ein zeichen der zeit. für so manchen ist es die einzige chance, etwas zu verdienen. mancher betreibt dabei missbrauch, manchmal auch aus einer notlage heraus, manchmal mit eindeutiger absicht.

im grunde wäre die selbständigkeit und das sich-am-freien-markt-verdingen, keine schlechte lösung, würde sie nicht - von beiden seiten - missbraucht. (wenn man bedenkt, da hatte ein kaufhauskonzern seine verkäufer/innen entlassen, um sie als selbstände weiter zu beschäftigen. diese scheinselbständigen hatten nicht die chance, ihre dienste auch bei der konkurrekz anzubieten).

wenn ein selbständiger aber wiederholt für ein unternehmen fährt, kann daraus nicht automatisch von seinselbständigkeit gesprochen werden! zu meinen auftraggebern gehören nicht nur in fahrernotllage geratene einmal-auftraggeber, sondern auch "serien"-auftraggeber, die wiederholt - aus zufriedenheit - auf meine dienste zurückgreifen. bei manchen unternehmen tauche ich - mit ordentlicher rechnung eines ordentlich registrierten betriebes - wiederholt in den büchern auf. und trotzdem ist dies keine scheinselbständigkeit! hier scheint robby-top zu enge maßstäbe anzulegen.

vor etlichen jahren hatte ich sogar für einen einzigen auftraggeber täglich seinen schulbus gefahren. als selbständiger. natürlich hat bei einer betriebsprüfung der prüfer zunächst die scheinselbständigkeit angedacht. dann habe ich daran erinnert, dass er mich aus anlass eines anderen geschäftszweiges prüft, ich also selbständig bin. dass ich dabei - wenn auch nur freundschaftsdienst - den einzigen bus eines unternehmers alleine fahre, kann, meiner anderen tätigkei wegen, keine scheinselbständigkeit sein, insbes., weil die umsätze ordentlich verbucht sind, im rahmen meiner gesamtbuchführung.

also: selbst die mehrfache tätigkeit für nur einen einzelnen auftraggeber ist selbst deswegen nicht automatisch scheinselbständig. natürlich bleibt diese - bei der verständlichen neigung zur überkritischen betrachtung durch kontrollorgane und durch schwarze schafe selbst verursacht - ein heißes eisen.
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)
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11

Montag, 14. April 2008, 10:28

Hi Buslotse,

Das Problem mit Selbständigfahrer ist das weder der Busunternehmer oder Den Mietfahrer können entscheiden (ohne grosse Aufwand und Risiko) ob der LVA sie als Scheinselbständig einstuft oder nicht :-(

damit ist die Risiko Selbständigefahrer (ohne 2. Tätigkeitsfeld) gegenüber einen Aushilfe ungleich gross

Grüsse

Sean
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mietbusfahrer.de

unregistriert

12

Montag, 14. April 2008, 11:37

[quote][i]Original von Robbi-Top[/i]
Ich hatte gerade noch eine (beanstandungsfreie) Lohnbuchprüfung durch die Rentenversicherung. Der Prüfer hat als erstes gefragt, ob wir "Selbstständige Fahrer" beschäftigen.

Seine Prüfungsvorgabe war, wenn regelmäßig, also nicht mal nur als Aushilfe, solche Fahrer tätig werden, eindeutig ein (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In diesem Fall sind vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und zwar der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil abzuführen. Der Arbeitgeber haftet nämlich für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge.

Mir ist dieses Risiko zu groß. Ich denke nicht, dass ich von dem "Selbstständigen Fahrer" diese SV-Beiträge zurückbekomme.

Und wie geschrieben, das ist nicht meine Meinung sondern die der SV-Prüfer.

robbi-top[/quote]

Ein Unternehmen kann keine selbstständigen Fahrer "BESCHÄFTIGEN"!!!
Es kann sie aber "BEAUFTRAGEN" eine Fahrt durchzuführen!
Was der eine Prüfer dir dort gesagt hat, ist immer eine Entscheidung im Einzelfall.
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13

Montag, 14. April 2008, 11:51

an mietbusfahrer.de

>Was der eine Prüfer dir dort gesagt hat, ist immer eine Entscheidung im >Einzelfall.


und das ist genau das Problem :-(

Grüse

Sean
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mietbusfahrer.de

unregistriert

14

Montag, 14. April 2008, 12:18

-

sean das ist vielleicht ein problem dahingehend das es keine allgemeingültige Lösung gibt, aber für den einzelnen eben kein problem da es ja dann entschieden werden kann.
Und wer glaubt: gewerbe anmelden und ab auf die straße, der irrt sich. wenn er sich nicht kundig gemacht hat, hat er nun wirklich ein problem.

Wie ich schon erwähnt habe, finde ich es wesentlich schlimmer das "Aushilfen" nach getaner Fabrikschicht auf einen Bus oder LKW gehen und dann die nächste Schicht einlegen.
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15

Montag, 14. April 2008, 17:40

Mietbusfahrer

Man könnte meinen, manch einer in diesem Forum spinnt ein wenig. Nach einer Fabrikschicht eine zweite Schicht im Bus oder LKW gehört in den Köpfen weniger Spinner. Wenn hier so ein Scheiß erzählt wird, darf man sich nicht wundern das mancher Buskunde diesen Mist nachplappert. Natürlich gibts auch Polizisten die mit Drogen handeln. Mir ist aber nicht bekannt das die Polizei diese seltenen Probleme öffentlich diskutiert.
Mir persönlich ist noch nie so ein 2-Schicht-Supermann begegnet und wenn doch, trete ich ihm auch persönlich in den Arsch.
gez. Bauer
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16

Montag, 28. April 2008, 20:26

ja, es ist schon sch..., wenn/dass der prüfer die macht hat, seine entschidung so zu treffen. sie ist aber nicht endgültig und kann widerlegt werden. bis das allerdings so weit ist ...

ich hatte doch schon angeregt, dass z.b. eine organistion wie ovz eine prüfung vornehmen und nur "geprüfte selbsständige" auf ihrer liste führen sollte.

ansonsten müsste sich jeder unternehmer von jedem fahrer die entsprechenden unterlagen (welche eigentlich? gewerbeanmeldung, rechnungsausgangsbuch/rechnungskopien [namen können geschärtzt sein, zahlen ebenso. aber die fortlaufende re-nr. u. die übrigen kriterien müssten ersichtlich sein] auch anderer geschäftszweige des selbsständigen u.a.m.) vorlegen lassen. mit diesen belegen ist dem prüfer darzulegen, dass es sich um einen echten gewerbetreibenden handelt. der fahrer, der das nicht kann, bleibt dann außen vor. ich aber kann das. bei mir läuft kein auftraggeber gefahr, auf einen scheinselbstständigen zu stoßen. ich glaube, der deutlichste beweis für echte selbstständigkeit sind die ausgangsrechnugen bzw. die eingegangenen aufträge. diese können auch einem anderen geschäftszeig des selbstständigen zuzuordnen sein, beweisen doch gerade sie die echte selbstständigkeit. ich weiß schon, weshalb manche auftraggeber gerne auf mich zurück greifen. (leider meist alle zur gleichen zeit - oder keiner).

mkg. buslotse
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
(Schreibfehler entdeckt? Alte / neue Rechtschreibung? Bill Gates? ...?)
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17

Mittwoch, 30. April 2008, 14:18

antwort....selbständige busfahrer

mir liegen nun so antworten vor, ich will es mit einfachen und kurzen worten (sätzen) auf den punkt bringen

- ein gewerblich konzessionierter "reisebusunternehmer" kann ein fahrzeug anmieten bzw. angemietet werden bzw. seine arbeitskraft bereit stellen aber auch seine angemeldeten lenker kann man "bereit stellen bzw. zur verfügung stellen" aber nicht länger als 6 monate....

- oder man hat das gewerbe "arbeitskräfteüberlassung" auch hiefür gibt es ein gesetz



einfaches kontrollmittel ist die vorlage der blauen "EU-GENEHMIGUNG" lautend auf den namen des sogenannten selbständigen busfahrers auch oder gerade wenn er im diesen geschäft unterwegs ist .... verwaltungsübertretungen bzw. strafen werden vom beauftragten busunternehmer zu tragen sein



alles andere ist wohl nur "schein"-geschäft auch wenn er/sie den buslenkerschein hat



roman
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18

Mittwoch, 30. April 2008, 16:50

RE: antwort....selbständige busfahrer


einfaches kontrollmittel ist die vorlage der blauen "EU-GENEHMIGUNG" lautend auf den namen des sogenannten selbständigen busfahrers auch oder gerade wenn er im diesen geschäft unterwegs ist .... verwaltungsübertretungen bzw. strafen werden vom beauftragten busunternehmer zu tragen sein





hallo oberlojer,

du bist österreicher und hast uns hier - dank dafür - deine erkenntnisse mitgeteilt. ich jedoch - deutschland - kenne keien "blaue eu-erlaubnis" für den "selbstständiger fahrer ohne eigenes kfz". ich kenne nur einen gewerbeschein mit diesem eintrag. und dieser sagt nichts aus über "schein oder nicht-schein". gut, in meinem gewerbeschein sthet noch mehr drin, u.a. "fahrzeugüberführungen auf eig. achse". der "reisebusunternehmer" spielt m.e. in einer anderen liga und ist überkandidelt, wenn die reisebusunternehmer-tätigkeit lediglich das lenken fremder fahrzeuge in wechselndem auftrag beinhaltet. und für mich alleine eine "arbeitskräfteüberlassung" anzumelden, macht mich doch schmunzelnd, insbes. auch, weil das mich nicht hindern würde, eine scheinselbsständigen-tätigkeit auszuüben.

Zitat



alles andere ist wohl nur "schein"-geschäft auch wenn er/sie den buslenkerschein hat

keineswegs ist diese pauschalisierung gerechtfertigt! keineswegs ist jeder "nur-selbstständiger-fahrer-ohne-eig.-kfz" ein scheinselbstständiger fahrer. potentiell vielleicht. aber in der tat? aklso: ich möchte nicht mit scheinselbstständigen in einen topf geworfen werden

Zitat





roman
MkG. Buslotse

Miet-Busfahrer
Die Einen kennen, die Anderen können mich ... Die sich einem Vorurteil hingeben, können mich erstrecht.
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Beiträge: 6

Bustreff Mitglied

Wohnort: Blankenheim-Alendorf

19

Donnerstag, 1. Mai 2008, 21:16

Ich danke allen Kolegen für Ihre Bemühungen und reges duskutieren dieses Themas, ich hoffe das wir alle auch Busunternehmer um einiges schlauer sind, und wir die nicht scheinselbständigen ruhig fahren können.

Ich wünsche allen weiterhin gute Fahrt und eine gute Saison
Roadrunner-PG
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20

Mittwoch, 29. Oktober 2008, 12:55

Ich hatte gerade noch eine (beanstandungsfreie) Lohnbuchprüfung durch die Rentenversicherung. Der Prüfer hat als erstes gefragt, ob wir "Selbstständige Fahrer" beschäftigen.

Seine Prüfungsvorgabe war, wenn regelmäßig, also nicht mal nur als Aushilfe, solche Fahrer tätig werden, eindeutig ein (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In diesem Fall sind vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und zwar der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil abzuführen. Der Arbeitgeber haftet nämlich für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge.
Ich habe meine Tätigkeit einst vom Finanzamt überprüft bekommen und jetzt auch freiwillig von der Rentenanstalt prüfen lassen. Ergebnis (auszugsweises Zitat):

... Bescheid

Sehr geehrter Herr ...,

die von Ihnen ausgeübte selbständige Tätigkeit führt ab 1.1.99 nicht zur Versicherungspflicht ...

Aufgrund der Art der ausgeübten Tätigkeit gehören Sie nicht zu den Berufsgruppen, die der Versicherungspflicht kraft Gesetzes unterliegen.

Eine Versicherungspflicht als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber besteht ebenfalls nicht, weil Sie auf Dauer und im Wesentlichen für mehr als einen Auftraggeber tätig sind.

...

Hochachtungsvoll

[Name]

Zitat

Mir ist dieses Risiko zu groß. Ich denke nicht, dass ich von dem "Selbstständigen Fahrer" diese SV-Beiträge zurückbekomme.
Das braucht es bei mir nicht!

Zitat

Und wie geschrieben, das ist nicht meine Meinung sondern die der SV-Prüfer.

robbi-top

Zitat

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Miet-Busfahrer
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